Essen. Ein 30-jähriger Mann aus Essen musste sich wegen Vergewaltigung einer damals 16-Jährigen vor Gericht verantworten. Im Prozess sagte er, er sei das Opfer eines Samenraubs. Am Ende glaubten die Staatsanwältin und das Gericht seine Geschichte jedoch nicht.
Lange hielt es der 30-Jährige nicht durch, die 18-Jährige, die ihn der Vergewaltigung bezichtigte, des Samenraubes zu beschuldigen. Schließlich gestand er und wurde vom Schöffengericht zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Früh signalisierte der Essener aus der Drogenszene, dass eigentlich der Falsche auf der Anklagebank saß. Er sei Opfer nicht Täter. Sogar einen Alibizeugen für die Tatzeit am 22. Oktober vor zwei Jahren benannte er, aber der Mann erschien nicht vor Gericht.
Die Anklage stellt den Fall so dar: Die damals 16-Jährige soll am Vorabend mit ihm und seiner Freundin Drogen konsumiert und dann bei dem Pärchen übernachtet haben. Als morgens die Freundin das Haus verließ, soll er die 16-Jährige zum Sex aufgefordert haben. Sie wies ihn zurück, er ließ nicht von ihr ab. „Wenn Du weinst“, soll er gedroht haben, „wird es immer schlimmer“. Dann sei es zur Vergewaltigung gekommen.
Angeklagter beschuldige Opfer des Samenraubs
Alles erfunden, sagt der Angeklagte. Nichts habe er mit dem Mädchen gehabt. Keinen Sex, keine Gewalt. Tatsächlich habe er zur Tatzeit einem Freund beim Umzug geholfen. Aber wie erklärt man, dass seine DNA-Spuren am Slip und im Intimbereich des Mädchens festgestellt wurden?
Auch darauf weiß der mehrfach vorbestrafte Mann eine Antwort: Er sei das Opfer einer Verschwörung. Seine Ex-Freundin hasse ihn. In der Nacht vor der angeblichen Vergewaltigung hätte er Sex mit ihr gehabt und dabei hätte sie wohl seine Körperzellen gesichert, um sie am nächsten Morgen auf das Mädchen zu übertragen – um ihn ins Gefängnis zu bringen.
Staatsanwältin und Gericht glaubten Samenraub-Geschichte nicht
Staatsanwältin Katharina Küpper und das Gericht ließen deutlichen Unglauben an dieser Geschichte erkennen. Verteidiger Hans-Georg Bothe sprach erneut mit seinem Mandanten, bis dieser den Sex einräumte. Aber alles sei einvernehmlich gewesen. Im Sinne des 30-Jährigen plädierte Bothe später auf Freispruch, „weil der Angeklagte die Situation falsch eingeschätzt hatte“.
Richter Märten lobte im Urteil das erfolgreiche Bemühen des Anwaltes um ein Geständnis, das dem Mädchen die Aussage und dem Angeklagten eine höhere Strafe ersparte. Bei der Haftstrafe bezog das Gericht frühere Verurteilungen ein. Strafmildernd berücksichtigte es die geringe Gewalt. Märten: „Er ist nicht der absolut brutale Kerl.“