Essen. . Drei Tage lang soll der 46-jährige Andreas H. seine Nachbarin (30) als Geisel gehalten und mehrfach vergewaltigt haben. Ab Mittwoch muss er sich deshalb vor dem Landgericht verantworten. Dem rückfällig gewordenen Sexualstraftäter droht bei einem Urteilsspruch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Schweigt Andreas H. auch im Prozess, dann bleibt seinem Opfer eine Aussage wohl nicht erspart: Drei Tage lang soll der 46-jährige Essener eine 30-Jährige in seiner Wohnung festgehalten und mehrfach vergewaltigt haben. Mit dem Vorwand, sich Salz borgen zu wollen, hat er sich am 8. März Zutritt zu deren Wohnung verschafft. Das Martyrium der 30-Jährigen beginnt laut Anklage damit, dass Andreas H. ihr den Kiefer ausrenkt. Die Nachbarin soll keine Hilfe rufen können. Ab dem kommenden Mittwoch steht der 46-Jährige wegen Geiselnahme, schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Essener Landgericht. Andreas H. wird zum Prozess aus der Untersuchungshaft vorgeführt.

Die Qualen der Frau haben erst am 10. März, einem Sonntagmorgen gegen 9.30 Uhr, ein Ende, als der 46-Jährige sie gehen lässt. Nach den Taten soll Andreas H. abgetaucht sein. Mit Fahndungsbildern sucht die Polizei nach dem 46-Jährigen. Den Beamten hilft der Zufall: Am 20. März entdecken Bundespolizisten Andreas H. im Bahnhof Essen-West - im Rahmen von Schwerpunkt-Kontrollen gegen Drogen-Kriminalität.

Vier Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt

Für Polizei und Justiz ist Andreas H. alles andere als ein Unbekannter: Wegen Vergewaltigung soll er bereits eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen haben. Zum Zeitpunkt der Taten stand der 46-Jährige unter Bewährungsauflagen und Führungsaufsicht. Der 20. März könnte für lange Zeit der letzte Tag gewesen sein, an dem sich der Angeklagte auf freiem Fuß bewegt hat. Die Staatsanwaltschaft Essen hat beantragt, dass das Gericht bei einem Urteilsspruch auch die anschließende Unterbringung des Esseners in der Sicherungsverwahrung prüft.

Bis auf einige vage Angaben, die Andres H. in stark alkoholisierten Zustand nach seiner Festnahme gemacht hat, hat sich der 46-Jährige nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Opfer wird in dem auf vier Verhandlungstage angesetzten Prozess auch als Nebenklägerin auftreten. Als Zeugin soll sie der Staatsanwaltschaft helfen, Andreas H. der angeklagten Taten zu überführen. Auch vier Monate nach ihrem Martyrium befindet sich die 30-Jährige weiter in psychologischer Betreuung.