Essen. . Ein 22-jähriger Mann aus Essen ist wegen Vergewaltigung und Nötigung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Polizei kam ihm erst bei einem zweiten Vergewaltigungsversuch auf die Schliche, als das Opfer den Täter als langjährigen Nachbarn identifizieren konnte.

„Einen unangenehmen, faden Nachgeschmack hinterlässt das Verfahren“, stellte Günter Busold, Vorsitzender der III. Jugendstrafkammer, gestern fest und wandte sich an den 22-jährigen Angeklagten: „Weil Ihre Motive völlig im Dunkeln bleiben.“ Wegen Vergewaltigung und Nötigung hatte das Gericht den Borbecker am dritten Prozesstag zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

„Wir wissen nicht wie es dazu gekommen ist und haben keinen Einblick in ihre Gefühle,“ führt Busold weiter aus. Der 22-Jährige hat die Vergewaltigung im Prozess nicht bestritten, hatte aber nach eigenen Angaben keine Erinnerung an die Tat. Es war am späten Abend des 21. Januar 2011, als er auf einem Parkplatz am Gewerbegebiet Wolfsbankring eine ihm gänzlich unbekannte 24-Jährige, die auf dem Heimweg von einem Besuch bei ihren Eltern war, von hinten packte und in den Schwitzkasten nahm. Er forderte Geld, wurde dann jedoch zudringlich. „Ich will doch nur Spaß“, sagte er, küsste die junge Frau, begrapschte sie und zwang sie zum Sex.

Opfer identifzierte Täter als Nachbarn

Erst 16 Monate später, im Juni 2012, kam ihm die Polizei auf die Spur und zwar im Zusammenhang mit einem weiteren Vorfall in einer Tiefgarage in der Borbecker Innestadt. Lautlos hatte sich auch in diesem Fall der Täter von hinten angeschlichen und sein Opfer in den Schwitzkasten genommen. Er soll der Frau ein Messer an den Hals gehalten und Geld gefordert haben.. „Ich kenne Dich doch“, stellte diese erstaunt fest. Sie war sicher, den jungen Mann seit Jahren aus der Nachbarschaft zu kennen. Daraufhin verschwand er.

Nach ihrer Beschreibung fand die Polizei den Angeklagten. Der bestritt den Vorwurf. Eine DNA Probe, die der jetzt 22-Jährige damals abgeben musste, führte die Ermittler zu der bislang ungeklärt gebliebenen Vergewaltigung vom 4. Januar 2011. Im übrigen hatte das Gericht keine Zweifel, dass er auch der Täter in der Tiefgarage war. „Sie sollten einmal über sich nachdenken, welche sexuelle Fehlentwicklung es da gibt“, gibt der Richter dem 22-Jährigen noch mit auf den Weg. Er solle die Zeit in der Haft dazu nutzen.