Gelsenkirchen/Essen. Ein 35-jähriger Gelsenkirchener, der 2008 zu zwei Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde, muss sich derzeit erneut vor dem Essener Landgericht wegen Missbrauchs verantworten. Der Mann bestreitet die Tat. Doch eine Telefonnummer könnte ihm zum Verhängnis werden.

Ein einschlägig vorbestrafter Sexualtäter aus Gelsenkirchen soll knapp zwei Jahre nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis rückfällig geworden sein. Vor dem Landgericht Essen wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, eine flüchtige Bekannte im Schlaf sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet die Tat.

Sie kannten sich eher zufällig. Laut Anklage war der 35-jährige aus Scholven am 9. März zu einer Gruppe gestoßen, die am Buerschen Markt fröhlich gefeiert hatte. Weil irgendwann alle Kneipen geschlossen hatten, lud das spätere Opfer die vier Männer ein, in ihrer Wohnung weiter zu feiern. Dort tranken sie weiter Alkohol, unterhielten sich mit dem Lebensgefährten der Frau.

Nachdem sie am frühen Morgen eingeschlafen war, gingen auch die Männer. Um 9. 50 Uhr verließ der Lebensgefährte die Wohnung, weil er zum Fußballspielen abgeholt wurde. Der 35-Jährige soll das ausgenutzt haben und zurück zur Wohnung gegangen sein.

Gewaltsam habe er sich Zutritt verschafft und direkt die schlafende Frau angesteuert. Mit der Hand habe er sie im Intimbereich berüht. Als sie davon wach wurde und sich wehrte, soll er sie mehrfach wieder auf die Couch gedrückt haben. Schließlich gelang es ihr doch, ihn in den Flur zu drängen. Da soll er sie gegen die Wand gedrückt und sich beschwert haben: „Stell’ dich nicht so an, du willst es doch auch.“ Danach hätte er die Wohnung verlassen.

35-Jähriger bestreitet die Tat

Dem 35-Jährigen, der die Tat bestreitet, könnte zum Verhängnis werden, dass er seine Telefonnummer auf einen Zettel geschrieben hatte, weil er mit einem seiner Trinkkumpanen Fußballkarten tauschen wollte. Genau diese Nummer soll der Angeklagte aber im „KURS“-Programm angegeben haben.

Dieses Programm dient dazu, vorbestrafte Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung aus der Haft durch Polizei, Führungsaufsicht und Justiz zu betreuen und zu kontrollieren. Dieser Maßnahme muss er sich unterziehen, weil er 2008 zu zwei Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde.