Essen. . Nach seiner Haftentlassung suchte der mehrfach vorbestrafte Sex-Täter Klaus Dieter W. Kontakte mit geistig Behinderten. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Essen zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft und ordnete zudem die zeitlich nicht begrenzte Sicherungsverwahrung an. W. sei weiter gefährlich.

Der 52 Jahre alte Klaus Dieter W. muss erneut lange ins Gefängnis. Die VII. Essener Strafkammer verurteilte ihn wegen sexueller Nötigung und Besitz kinderpornografischer Fotos zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft, ordnete gleichzeitig die zeitlich nicht begrenzte Sicherungsverwahrung an. Richter Volker Schepers begründete die Entscheidung mit der Gefährlichkeit des Angeklagten: „Er kann kein Nein akzeptieren.“

Ein Wiederholungstäter ist er. 1986 hatte ihn das Landgericht Bielefeld wegen mehrerer Sexualdelikte verurteilt und bereits die Sicherungsverwahrung angeordnet. Erst 24 Jahre später kam er im September 2010 wieder auf freien Fuß. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Maßregel als rechtswidrig eingestuft, obwohl die Gutachter Klaus Dieter W. weiterhin als gefährlich ansahen.

Polizei kontrollierte ihn

W. zog nach Stoppenberg, ganz in die Nähe einer Einrichtung für geistig Behinderte. Anfangs kontrollierten Polizei und Führungsaufsicht ihn noch intensiv. Als er aber einen Job fand und sein Leben in den Griff zu bekommen schien, lockerten sie die Kontrolle. Klaus Dieter W. nutzte die Gelegenheit, nahm Kontakt zu den jungen Männern des Heims auf. Dass er mit ihnen Sex hatte, stritt er vor Gericht gar nicht ab. Das sei aber einvernehmlich gewesen. Die Anklage warf ihm deshalb vor „widerstandsunfähige Personen“ sexuell missbraucht zu haben. Sie hätten ihre Ablehnung nicht ausdrücken können, und das habe W. gewusst.

Doch die Vernehmung der jungen Männer erhärtete den Verdacht nicht. Lediglich in einem Fall zeigte die Kammer sich überzeugt, dass sich der Angeklagte über die Ablehnung eines 20-Jährigen mit Gewalt hinweggesetzt habe. In einem anderen Fall sprach sie ihn frei. Verurteilt wurde W. auch für sieben Kinderpornos auf seinem Laptop.

Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Kammer sah den Fall aber „weniger dramatisch“. Im Endeffekt macht es wegen der verhängten Sicherungsverwahrung keinen Unterschied.