Essen.
Sichtlich nervös betrat der 33 Jahre alte Straßenbahnfahrer am Montag den Saal im Amtsgericht Essen-Borbeck. Er musste sich für einen Unfall verantworten, bei dem er am 20. September auf eine andere Bahn aufgeprallt war. Schon nach wenigen Minuten ging er ruhiger heraus. Gegen 900 Euro Geldbuße hatte Amtsrichter Karl-Peter Wittenberg das Strafverfahren eingestellt und ihm so eine Vorstrafe erspart.
Öffentliches Interesse hatte der Evag-Fahrer auf sich gezogen, weil 2012 drei Unfälle mit Straßenbahnen Zweifel an der Qualität von Mensch und Material beim Verkehrsbetrieb aufkommen ließen. Zwei Fälle müssen noch verhandelt werden, aber beim Unfall am Philippusstift in Borbeck war am Montag die Schuldfrage klar: menschliches Versagen.
45 000 Euro Sachschaden
Mit 32 km/h, wo nur 15 erlaubt sind, hatte der Angeklagte seine Bahn Richtung Haltestelle gesteuert. Das war der erste Fehler. Der zweite sorgte für den Unfall. Mit einem Tasterdruck stellte der Fahrer die vor ihm liegende Weiche auf links, statt sie auf rechts zu belassen. So bog seine Bahn für ihn unvermittelt nach links auf das Abstellgleis ab, prallte dort abgebremst mit „9 bis 19 km/h“ auf die andere Bahn.
Kleinere Verletzungen von sechs Fahrgästen und der anderen Fahrerin listet die Anklage auf. Schwerwiegend war der Sachschaden: 45 000 Euro. Von einem „Augenblicksversagen“ sprach Amtsrichter Wittenberg. Vorstrafen oder Punkte in Flensburg hat der Angeklagte nicht, auch die Evag lässt ihn Bahn fahren. Da lag die Einstellung nahe. Die 900 Euro Geldbuße gehen an die Landeskasse. Wittenberg: „Die brauchen das Geld.“