Essen.. Nach dem schweren Straßenbahnunfall am Dienstag schließen Polizei und Evag einen technischen Defekt mittlerweile aus. Der 26-jährige Fahrer hat bislang keine Aussage gemacht und lässt sich durch einen Anwalt vertreten. Die Zahl der Verletzten hat sich inzwischen auf 37 erhöht.

Nach dem schweren Straßenbahnunglück am Dienstag an der Hollestraße hat sich die Zahl der Verletzten auf 37 erhöht. Drei der schwer verletzten Unfallopfer haben das Krankenhaus inzwischen verlassen können.

Am Dienstag war gegen 16.15 Uhr auf der Hollestraße eine Straßenbahn auf zwei wartende Bahnen aufgefahren. Dabei waren sechs Personen schwer verletzt worden, darunter zwei der Straßenbahnfahrer. Zunächst wurden 22 weitere Opfer mit leichten Verletzungen gezählt. Die Zahl von insgesamt 28 Verletzten ist bis gestern auf 37 gestiegen.

Zuletzt kamen ein achtjähriger Junge und ein neunjähriges Mädchen dazu, die mit ihrem Vater den Unfall und das folgende Chaos beobachten mussten. Sie erlitten nach Angaben der Polizei schwere Traumata und werden nun von den Opferschutzexperten der Polizei betreut. Polizeisprecher Lars Lindemann: „Offensichtlich ist das ein schwerer Fall von psychischer Belastung.“

Polizei hat mittlerweile 25 Zeugen zum Unfall befragt

Bei den Ermittlungen zur Unfallursache, in die auch ein Gutachter eingeschaltet worden ist, hat die Polizei einige mögliche Ursachen ausschließen können. „Die Auswertung des Fahrtenschreibers hat ergeben, dass die auffahrende Bahn nicht zu schnell gewesen ist“, sagt Polizeisprecher Lars Lindemann. Technische Defekte wie eine Signalstörung haben Polizei und Evag inzwischen ebenfalls ausgeschlossen. Offen ist, ob eine automatische Notbremsung der Bahn den Unfall hätte verhindern können. Mehr als 25 Zeugen hat die Polizei bisher zum Unfallhergang befragt.

Nach dem Ausschlussverfahren richtet sich das Augenmerk der Ermittler in der Schuldfrage nun auf den 26-jährigen Fahrer der aufgefahrenen Straßenbahn. Er hat nach bisher unbestätigten Angaben keine Aussage zum Unfallhergang gemacht und lässt sich von einem Rechtsanwalt vertreten.