Essen.

Bei „Monopoly“, dem beliebten Brettspiel um Straßenzüge, Häuser und Hotels, gibt es folgende Ereigniskarte: „Rücke vor bis auf Los.“ Und genau daran erinnern die jüngsten Irrungen und Wirrungen um die geplante Bebauung der Grünen Harfe in Heidhausen. Zur Erinnerung: Nach langem, teilweise ermüdendem Hin und Her hatte sich die Bürgerinitiative Werden/Heidhausen mit Thyssen-Krupp in einem beispiellosen Moderationsverfahren auf einen Kompromiss verständigt.

Ein Kompromiss, von dem der Grundstückseigentümer und künftige Bauherr augenscheinlich nichts mehr wissen will. Denn statt von rund 100 Wohneinheiten – wie am runden Tisch ausgehandelt – ist plötzlich von „maximal 140 Wohneinheiten“ die Rede, wie Unternehmenssprecherin Cosima Rauner auf Anfrage bestätigt. Die Verblüffung auf Seiten von Politik und Verwaltung ist gleichermaßen groß. Ludger Hicking, Wortführer der Bürgerinitiative spricht von einem Affront. Sollte Thyssen-Krupp bei dieser Zahl bleiben, „würde dies das Moderationsverfahren ad absurdum führen“.

Grundlage des Ratsbeschlusses

Nein, Thyssen-Krupp hatte nie einen Hehl daraus gemacht, was von dem Moderationsverfahren zu halten sei: nichts. Die Entscheidungshoheit liege beim Rat der Stadt, Festlegungen über Art und Maß der Bebauung würden im Bebauungsplanverfahren geklärt. Beides ist richtig. Und doch hatte der Rat sich unter dem Druck der Bürgerinitiative – und mit Rücksicht auf die Parteifreunde vor Ort – auf ein Moderationsverfahren eingelassen. Das Ergebnis lässt sich nicht einfach vom runden Tisch wischen, ist es doch Grundlage des Ratsbeschlusses.

Schon im Verfahren hatte Thyssen-Krupp die Zahl von 140 Wohneinheiten ins Spiel gebracht. Alles, was darunter liege, sei unwirtschaftlich. Daran hält Thyssen-Krupp fest. Gewinnmaximierung als Unternehmensziel? Ursprünglich wollte der Konzern an der Grünen Harfe 400 Wohneinheiten bauen. Dass Thyssen-Krupp das Moderationsverfahren mit Blick aufs Ergebnis im Rückblick als ärgerlich bezeichnet, mag aus unternehmerischer Sicht verständlich sein.

Es kommt auf die besseren Anwälte an

Es ändert nichts daran, dass alle anderen Beteiligten kaum von der Kompromissformel werden abrücken wollen. Die Planungsverwaltung steht nun vor der Herausforderung, die ausgehandelte Zahl von rund 100 Wohneinheiten verbindlich festzuschreiben. Eine Aufgabe für juristische Feinschmecker. Laut Baugesetzbuch lässt sich zwar die Zahl der Wohnungen pro Gebäude festlegen, was aber noch nichts darüber aussagt, wie viele Gebäude pro Grundstück gebaut werden. Parzelliert wird das Areal erst nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes.

So könnte es am Ende nicht darauf ankommen, welche Seite die besseren Argumente liefert, sondern welche die besseren Anwälte ins Feld an der Grünen Harfe führt.