Duisburg-Homberg. Weil ein Vermieter die gezahlten Nebenkosten nicht weitergab, drohten die Stadtwerke Duisburg mit einer Sperrung. Wie kann so was passieren?

„Am 15. Juni wird Gas und/oder Wasser abgestellt.“ Das war die Ankündigung der Stadtwerke Duisburg. Es war nicht Angst, es war Panik, die Ralf Altenschmidt und seiner Mutter Edelgard noch in den Knochen steckt. Weil der Vermieter der Wohnung in der Augustastraße 14 in Homberg zum wiederholten Mal die von den Mietern gezahlten Nebenkosten nicht an die Duisburger Stadtwerke weitergeleitet hatte, sollte der „Hahn“ abgedreht werden.

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Am Mittwoch, 14. Juni, dann die erlösende Mitteilung, nachdem sich unsere Zeitung für die 84-jährige Duisburgerin eingesetzt hat: „Wir setzen die Sperrung vorerst aus.“ Seine Mutter sei aufgrund des „rücksichtslosen Verhaltens ihres Vermieters in diese schwere Notlage gekommen“, teilt der Sohn mit. Sie habe immer alle Nebenkosten bezahlt, der Vermieter aber habe die Gelder nicht an die Stadtwerke weitergeleitet. Seit zwei Wochen sei er als Selbstständiger kaum noch zum Arbeiten gekommen. Er habe einen Brief nach dem anderen geschrieben und ein Telefonat nach dem anderen geführt, erklärt er.

Mieter in Duisburg: Eigentümer war nicht zu erreichen

Das Drama sei erst entstanden, nachdem die Häuser Augustastraße 12, 14 und 16 den Besitzer gewechselt haben. In dem Zuge war auch die Verwaltergesellschaft nicht mehr zuständig und die Probleme wurden massiv. „Ich habe zigmal den Eigentümer angeschrieben. Immer wieder kommen die Briefe als unzustellbar zurück“, berichtet der Sohn. Der gesamte Schriftverkehr liegt unserer Redaktion vor. Auch ein Anruf von Ralf Altenschmidt beim bisherigen Verwalter führte ins Leere. „Die haben mir gesagt, sie dürften die Telefonnummer des Vermieters nicht weitergeben. Von den Mietern dieser Häuser hat niemand die Möglichkeit, den Vermieter zu kontaktieren.“

Das zeigt sich auch bei der Recherche unserer Zeitung, der der Name des Eigentümers bekannt ist. Die frühere Verwaltungsgesellschaft habe unter rechtlichen Androhungen des Vermieters die Auflage, seine Telefonnummer an niemanden herauszugeben, wurde erklärt. So blieb dem Sohn nur die Möglichkeit, sich an die Stadtwerke zu wenden. Aber auch da kam er nicht weiter. Nächste Station: „Bei der Wohnungsaufsicht der Stadt hieß es, wenn Gas, Wasser und Strom abgestellt werden, müsste man die Wohnung als unbewohnbar erklären. Dann wird meine Mutter obdachlos. Das kann doch nicht wahr sein“, sagt Ralf Altenschmidt verzweifelt.

Stadtwerke Duisburg kündigten Sperre für den 15. Juni an

„Die Stadtwerke Duisburg haben die für den 15. Juni angekündigte Sperrung der Versorgung der Häuser Augustastraße 12, 14 und 16 ausgesetzt. Hierüber werden die Mieterinnen und Mieter in einem Schreiben informiert“, heißt es also jetzt. „Mir fällt ein Stein vom Herzen“, sagt Altenschmidt. Denn diese Immobilien werden von den Stadtwerken mit Allgemeinstrom, Gas und Wasser versorgt. Vertragspartner der Stadtwerke sei dabei der Vermieter. „Aufgrund entstandener Zahlungsrückstände sahen sich die Stadtwerke gezwungen, am 19. Mai eine Versorgungssperre für den 15. Juni anzukündigen. Hierüber wurden neben dem Vermieter auch die Mieterinnen und Mieter in Kenntnis gesetzt.“

In letzter Sekunde konnte eine Stromsperre, die einer Duisburger Mieterin drohte, abgewandt werden.
In letzter Sekunde konnte eine Stromsperre, die einer Duisburger Mieterin drohte, abgewandt werden. © FUNKE Foto Services | Volker Herold

Einer Sperrandrohung wegen offener Zahlungsverpflichtungen gehe immer ein mehrstufiges Mahnverfahren voraus, erklärt Thomas Kehler von den Stadtwerken. Dem Schuldner, in diesem Fall also dem Eigentümer, würden immer innerhalb verschiedener Fristen mehrere Möglichkeiten geboten, um mit den Stadtwerken Kontakt aufzunehmen, sodass weitergehende Maßnahmen rechtzeitig verhindert werden könnten. Dazu böten die Stadtwerke beispielsweise Ratenzahlungen und andere Vereinbarungen an. „Eine Unterbrechung der Versorgung erfolgt nur als allerletztes Mittel.“ Seit dem 26. Mai stünden die Stadtwerke in „engem Austausch mit der Stadt, um für die Mieterinnen und Mieter eine verträgliche Lösung zu finden.“

Mietern aus Homberg drohte Sperre: So reagierte die Stadt Duisburg

Auch die Stadt reagierte auf Anfrage unserer Zeitung sofort und erklärt die Vorgehensweise in solchen Fällen. Die Wohnungsaufsicht versuche den Eigentümer zu erreichen und ihn über die drohende Sperrung von Gas, Wasser und Strom zu informieren. „Gleichzeitig werden ordnungsbehördliche Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz gegen ihn eingeleitet. Die Mieter bekommen die Information, dass das Objekt gegebenenfalls zukünftig für unbewohnbar erklärt werden muss, wenn der Eigentümer nicht reagiert“, schildert Peter Hilbrands von der Stadt Duisburg. Dies komme allerdings nur selten vor, da „die meisten Eigentümer nach Erstkontakt mit der Wohnungsaufsicht zahlen.“

Zusätzlich nehme die Wohnungsaufsicht mit den Stadtwerken Duisburg Kontakt auf. Hier werde versucht, eine Stundung der Zahlung bis zur Klärung des Sachverhaltes zu bewirken. „Somit wird bei Zahlung durch den Vermieter entweder die Sperrung generell abgewendet oder Mieter haben die Möglichkeit und Zeit, eine neue Wohnung zu finden. Selbstverständlich sei die Stadt auf der Seite der Bürger. „Es wird seitens der Verwaltung alles versucht, den Verbleib des Mieters in der Wohnung mit der allgemeinen Versorgung zu ermöglichen. Die Mieter werden über die Fachstelle für Wohnungsnotfälle versorgt. Kein Mieter wird auf der Straße landen“, betont Peter Hilbrands.

Miet-Ärger in Duisburg: Hier gibt es Ansprechpartner

Geraten wird den Mietern, sich in solchen Fällen umgehend an die kommunale Wohnungsvermittlungsstelle der Stadt, an das Jobcenter (bei Bürgergeldempfängern), beziehungsweise an die Außenstellen für Soziales und Wohnen (bei Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und/oder an den Mieterbund zu wenden. Grundsätzlich sei der Vermieter verpflichtet, entsprechenden Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Objekte Augustastraße 12, 14 und 16 sind der Task Force der Stadt bisher nicht bekannt gewesen, heißt es.