Duisburg. Die Stadt Duisburg will sich das Vorkaufsrecht für viele Grundstücke im Duisburger Süden sichern. Das kann sich auf die Verkaufspreise auswirken.

Wer im Duisburger Süden ein Grundstück verkaufen will, hat in einigen Stadtteilen bald die Stadt als Käufer: Die will sich nämlich in einigen Bereichen ein Vorkaufsrecht sichern. Davon betroffen sind Grün- und Brachflächen, die als Neubaugebiete feststehen.

Was bedeutet das Vorkaufsrecht der Stadt Duisburg für mich als Verkäufer?

Für Verkäufer bedeutet das mögliche Änderungen insbesondere beim Preis. Denn: Mit dem Vorkaufsrecht bekommt die Stadt die Option, anstelle eines Käufers in den ausgehandelten Kaufvertrag einzusteigen. Wurde ein überhöhter Verkaufspreis ausgehandelt, bekommt der Verkäufer diesen nicht. Die Stadt zahlt nur den Verkehrswert. Wenn der Verkäufer Haus oder Grundstück zu diesem Preis nicht abgeben will, kann er vom Verkauf zurücktreten.

Welche Stadtteile im Duisburger Süden sind vom Vorkaufsrecht der Stadt betroffen?

Die Flurstücke, für die die Stadt Duisburg das Vorkaufsrecht im Duisburger Süden festschreiben will, betreffen fünf Stadtteile. Konkret geht es um Grundstücke an Straßen in Serm, Großenbaum, Rahm, Huckingen und Mündelheim (siehe Karte). Allen Flächen gemein ist: Sie wurden im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts „Duisburg 2027“ als künftige Wohnbauflächen ausgewiesen.

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  • In Serm sind laut „Duisburg 2027“ sind 9,9 Hektar neue Wohnbauflächen vorgesehen. 176 bis 254 neue Häuser könnten auf den bisherigen Freiflächen gebaut werden.
  • In Großenbaum betrifft das geplante Vorkaufsrecht eine Freifläche von 2,5 Hektar, auf der 41 bis 60 neue Einfamilienhäuser vorgesehen sind. Und: Das schon konkret geplante Neubaugebiet auf dem ehemaligen Real-Gelände am Großenbaumer See. Hier war, in enger Absprache zwischen Stadt Duisburg und dem Investor, der FOM Real Estate, ursprünglich ein neues Wohngebiet inklusive Supermarkt angedacht. 280 Wohnungen und eine Kita sahen die Pläne vor. Zurzeit stockt das Projekt. Der Grund: Änderungswünsche des Investors, der nun doch keinen neuen Supermarkt mehr bauen will.
  • In Rahm geht es um zwei Flächen mit insgesamt 7,4 Hektar Wohnbaufläche für neue Immobilien – 122 bis 168 Häuser sind laut „Duisburg 2027“ vorgesehen. Zumindest eine der Flächen dürfte auf Widerstand stoßen: Sie sieht vor, Felder von Rosen Ruland zu überbauen, auf denen Duisburgs Züchter seine Freilandrosen anbaut. Ebenfalls unter das Vorkaufsrecht fallen soll nach dem Vorhaben der Verwaltung das umstrittene Neubaugebiet Rahmerbuschfeld, wo auf gut vier Hektar Fläche 95 neue Häuser und Wohnungen geplant sind.
  • In Huckingen möchte sich die Stadt das Vorkaufsrecht für einen Teil des Angerhausener Parks sichern.
  • In Mündelheim geht es um eine Fläche von 7,5 Hektar unter dem Arbeitstitel „Wohnen am Rheinbogen“: Von der B 288 bis runter zu Beumers Erdbeeren mit den beliebten Feldern zum Selberpflücken könnten hier 98 bis 137 neue Häuser gebaut werden.

Vorkaufsrecht-Flächen: rund 35 Hektar für mehr als 900 Häuser und Wohnungen

Bei den Flächen, für die sich die Stadt Duisburg im Bezirk Süd aktuell das Vorkaufsrecht sichern will, geht es um insgesamt rund 35 Hektar. Bis zu weit über 900 neue Häuser und Wohnungen könnten darauf gebaut werden.

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Über die entsprechende Vorlage der Verwaltung entscheidet der Rat Ende März, Anfang März wird die Bezirksvertretung Süd dazu angehört. Laut Vorlage handelt es sich bei den Flächen um „Schlüsselgrundstücke“. Das Vorkaufsrecht soll der Stadt ermöglichen, „neue, die gewünschte städtebauliche Entwicklung beeinträchtigende Nutzungen schon in einem sehr frühen Stadium“ auszuschließen.

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Folgt der Rat dem Wunsch der Verwaltung, gilt das Vorkaufsrecht für Duisburg auf den ausgewiesenen Flächen ab der folgenden Bekanntmachung im Amtsblatt.

>> ÜBERSICHT IN GRAFIKEN: HIER WILL DIE STADT VORKAUFSRECHT

Serm

Rahm und Großenbaum

Huckingen

Mündelheim

>> SO NUTZT DIE STADT DUISBURG IHR VORKAUFSRECHT SCHON

  • In der Altstadt gibt es bereits ein Vorkaufsrecht. Es umfasst einen Bereich zwischen Steinscher Gasse, Schwanenstraße und Unterstraße. Das Ziel: die Altstadt zu beleben.
  • Für Problemimmobilien gilt ein grundsätzliches Vorkaufsrecht laut Baugesetzbuch. Zum Beispiel in Marxloh hat die Stadt Duisburg davon bereits wiederholt Gebrauch gemacht.
  • Auch im Bezirk Rheinhausen will Duisburgs Verwaltung sich ein Vorkaufsrecht für einige Flächen sichern.