Duisburg. Wie eine neue Satzung für ein Vorkaufsrecht in der Duisburger Altstadt der Stadt helfen soll, das Gebiet rund um die Münzstraße zu entwickeln.
Die Stadt will sich ein Vorkaufsrecht für Häuser in der Duisburger Altstadt sichern. Dazu wurde nun in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Duisburg-Mitte eine neue Satzung vorgestellt. Diese sieht vor, dass, wenn zwischen Calaisplatz, Steinscher Gasse und Marienkirche die Verwaltung Gebäude verkauft werden, diese zuerst der Stadt angeboten werden müssen.
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Aktuell laufen Diskussionen, wie sich die Altstadt entwickeln soll. Stadtplaner haben dazu drei Szenarien vorgestellt: Unter anderem schlagen sie vor, dass man sich in dem Quartier mehr auf die Geschichte des Orts besinnt. Alternativ könnte die Altstadt künftig von Grünanlagen und Parks durchzogen werden und zum „grünen Wohnzimmer am Innenhafen“ werden. Dritte Möglichkeit: In die ehemaligen Kaufhäuser ziehen Start-ups oder andere innovative Unternehmen ein und machen den Bereich um die Münzstraße als experimentelles Zukunftslabor weit über die Duisburger Stadtgrenzen hinaus bekannt.
Knüllermarkt bleibt Anziehungspunkt in der Duisburger Altstadt
Um die Ideen umzusetzen, muss die Stadt allerdings in der Lage sein, zu gestalten. Die großen Immobilien, die früher Kaufhäuser beherbergt haben, gehören teilweise Fonds-Gesellschaften – und die ließen die Flächen leer stehen. Mit kreativen Zwischenlösungen, etwa Ausstellungsflächen für Künstler zu schaffen, konnte zwar kurzfristig eine Belebung erreicht werden, aber der große Wurf für die Altstadt ist bisher nicht dabei gewesen. Nur der Knüllermarkt ist, wie eh und je, ein Anziehungspunkt. In der Vorlage heißt es zudem: „Neben den Baustrukturen verhindert das vorhandene Planungsrecht und die damit verbundene Erwartungshaltung für den Standort einen möglichen Funktionswandel in der Altstadt.“
Räumlich wird der Geltungsbereich der neuen Satzung klar umrissen. Im Nordosten durch den Calaisplatz sowie der öffentlichen Verkehrsfläche der Schwanenstraße bis einschließlich Hausnummer 7. Im Südosten durch die hinteren Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Steinsche Gasse, von Schwanenstraße bis Müllersgasse und Kasinostraße 8 und 11 einschließlich des Eckgebäudes Müllersgasse/Steinsche Gasse und der Entwicklungsfläche Steinsche Gasse sowie der Grundstücksgrenze Marienkirche. Im Südwesten durch die Grundstücksgrenze der Marienkirche und Marientorstraße 8 und 8a. Im Nordwesten durch die hinteren Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Beekstraße und der vorderen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Klosterstraße 10, 12 und 14, Karl-Strack-Platz 1, 3, 5 und 7, Beginengasse, Großer Kalkhof 1, 3 und 5, Tibistraße biseinschließlich Hausnummer 10, Peterstal 16, 18 und 22, Unteröderich 10 und Unterstraße 19, 21 und 25.
Finanzierung der Häuserkäufe über Fördermittel denkbar
„Die beschlossene Satzung über das besondere Vorkaufsrecht an Grundstücken im Ortsteil Altstadt bietet vorrangig die Möglichkeit, Schlüsselgrundstücke zu erwerben, falls es zu Verkäufen kommt“, erklärt die Stadt. Die Satzung ist dabei zeitlich nicht befristet. „Sobald die Ziele erreicht wurden, unter anderem aus dem Rahmenplan Altstadt, ist die Satzung nicht mehr notwendig und kann aufgehoben werden.“ Finanzierungen für Häuserkäufe seien etwa über Mittel der Städtebauförderung oder aus Mitteln für die Umstrukturierung der Altstadt denkbar.
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Karin Bräunling (SPD) erklärte, dass die Satzung einen sinnvollen Beitrag zur Realisierung der städtischen Ziele bedeute. Auch Martin Schumacher (CDU) und Michael Dubielczyk (Linke) begrüßen den Vorstoß der Verwaltung.
Nach der Anhörung in der Bezirksvertretung soll der Rat der Stadt am 13. Juni die Satzung beschließen.