Duisburg.

Ohne Raub-Opfer Anja H. (Name der Redaktion bekannt) zu fragen, was ihr widerfahren sei, wurde sie von der Polizei nach einem Verweis auf technische Probleme mit dem Ratschlag heim geschickt, doch im Internet ihre Anzeige zu erstatten.

Ein Täter rempelte die 19-jährige Anja H. (Name der Redaktion bekannt) an, der andere entriss der Duisburgerin die Handtasche, als sie sich nach dem Rempler herumdrehte. Das dreiste Duo ging stiften. Was Anja H. am vergangenen Freitagmorgen (8.30 Uhr) in der Nähe des Hauptbahnhofs passierte, ist Großstadtalltag – so weit, so schlecht.

Ungewöhnlich ist, was der Walsumerin passierte, als sie geschockt die Polizeiwache am Averdunkplatz betrat, um das Verbrechen anzuzeigen. Ohne die junge Frau zu fragen, was ihr widerfahren sei, wurde sie nach einem Verweis auf technische Probleme mit dem Ratschlag heim geschickt, doch im Internet ihre Anzeige zu erstatten.

Anja H. rief total aufgelöst per Handy – das hatten die Räuber nicht erbeutet, weil sie es stets am Körper trägt – ihre Oma in Walsum an. Die sagte ihr, sie solle in jedem Fall die Polizeiwache direkt am Bahnhof, Nähe Haupteingang, aufsuchen und sich nicht abwimmeln lassen. Schließlich sei Raub keine Kleinigkeit. Das machte Anja H. dann auch. Gemeinsam mit einem Freund, der zur Unterstützung hinzu kam, zeigte sie die Tat im zweiten Versuch an.

Polizei Duisburg weist die Vorwürfe zurück

Ob es in Duisburg jetzt zur Regel werde, dass Raub-Opfer im Internet-Angebot der Polizei Anzeige erstatten sollen, hat die Redaktion den Polizei-Pressesprecher Stephan Hausch gefragt.

Der fand die Frage zugespitzt und auch nicht fair: „Ihre Frage ist rhetorisch. Natürlich ist es nicht so, dass dies zur Regel wird“. Richtig sei, dass es am vergangenen Freitag ein Computerproblem auf der Wache gegeben habe. Richtig sei aber auch, sagt Hausch weiter, dass Anja H. auf der Bahnhofswache nichts von einem vorherigen Besuch der Polizeiwache am Averdunkcenter erwähnt habe. Auf der Wache könne sich niemand an die Frau erinnern. Außerdem sei Anja H. nach den Erkenntnissen der Polizei erst zur Arbeit gegangen und habe sich anschließend entschlossen, Anzeige zu erstatten. Für eine Fahndung vor Ort , sagt Hausch, wäre es wegen des Zeitfaktors ohnehin zu spät gewesen: „Da ist ihr kein Schaden entstanden“.

Die Möglichkeit der Online-Anzeige könne übrigens durchaus praktisch sein: „Natürlich nicht bei Gewaltverbrechen.“