Duisburg. Wegen Raubes waren zwei Duisburger angeklagt. Sie legten sich volltrunken mit dem vermeintlichen Opfer an. Das konnte sich kaum an Details erinnern. Schließlich gab's keine Verurteilung wegen Raubes - sondern wegen Körperverletzung.
Wegen Raubes fanden sich ein 27-jähriger Meidericher und ein 39-jähriger Innenstadtbewohner vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder. Angeblich hatten sie am 10. Mai 2010 in Neudorf einem 21-Jährigen mit Gewalt ein Handy abgenommen und obendrein auch noch dessen Pullover haben wollen. Doch der Fall entpuppte sich als Auseinandersetzung zwischen Betrunkenen.
„Wir haben uns doch nur dessen Handy zum Telefonieren geliehen“, so die treuherzige Aussage der Angeklagten. Doch dann habe der junge Zufallsbekannte, den man auf dem Weg von einem Gelage zum nächsten traf, sich fürchterlich aufgeregt. „Wir wollten doch nur, dass er die von uns gewählte Nummer wieder aus dem Handy löscht. Da hat er gleich Theater gemacht und angefangen, um Hilfe und nach der Polizei zu rufen.“ Eine Ohrfeige habe man dem jungen Mann dann tatsächlich gegeben. „Damit der endlich die Klappe hielt.“
Zeuge litt unter Gedächtnisschwund
„Ich weiß das alles nicht mehr so genau.“ Mit diesen Worten begann der 21-Jährige seine Aussage. Und er hatte mit dieser Feststellung nicht gelogen. Nach und nach mussten die Vorsitzende des Schöffengerichts und der Staatsanwalt dem Zeugen die Details aus der Nase ziehen. Der konnte den Ablauf aber nur bruchstückhaft schildern, und was er sagte, klang am Ende nicht wirklich nach Raub. Auch an die Ohrfeige erinnerte sich der 21-Jährige erst auf mehrfache Nachfrage.
„Das ist ein klassischer Beweis dafür, wie sich geschriebene Aussagen vom persönlichen Eindruck unterscheiden“, seufzte der Staatsanwalt. Das Urteil war schnell gefunden: Der 27-jährige Meidericher wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 400 Euro (40 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Sein zahlreich vorbestrafter Kumpan muss für einen mit angeklagten Ladendiebstahl für vier Monate hinter Gitter.