Duisburg. . Um an Geld zu kommen, überfielen zwei junge Duisburger mehrere Kunden des Bordellviertels an der Vulkanstraße. Nun hat das geständige Duo sich wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer vor dem Landgericht zu verantworten.

Eine ebenso hinterhältige wie hoch kriminelle Masche hatten sich zwei junge Duisburger im September 2010 ausgedacht, um an Geld zu kommen: Im Abstand von gut zwei Wochen überfielen sie Männer, die nach einem Bordellbesuch an der Vulkanstraße gerade wieder in ihre Autos stiegen. Die Hoffnung der Täter, dass die Überfallenen nicht zur Polizei gehen, weil ihnen die Sache vielleicht zu peinlich wäre, erfüllte sich allerdings nicht.

Seit Dienstag stehen die beiden 25 und 28 Jahre alten Täter wegen zweifachen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer vor dem Landgericht. Mit einem Messer hatten sie die Opfer bedroht, ihnen Bargeld abgenommen und ihre Kreditkarte nebst Pin-Nummern verlangt. Während ein Täter den Überfallenen bewachte, ging der zweite zu einem nahe gelegenen Geldautomaten und prüfte, ob die angegebene Pin-Nummer auch stimmte.

Angeklagte sind geständig

In einem Fall soll das Opfer zwei Stunden lang in seinem Auto eingeschlossen gewesen sein, bevor es sich befreien konnte. Im anderen Fall dirigierten die Täter den Mann mitsamt Auto in eine stille Nebenstraße und fesselten ihn mit Kabelbindern.

Die rückhaltlos geständigen Angeklagten entschuldigten sich gestern bei den Geschädigten. Ihre Anwälte boten Schmerzensgelder an. „Uns fehlte vorne und hinten Geld“, lautete die Begründung der Angeklagten für die Taten. Dem einen fehlte Geld für den Lkw-Führerschein, den er für sein berufliches Weiterkommen brauchte, der andere war arbeitslos und hatte drängende Schulden. „Da kam uns die Idee, im Rotlichtmilieu Kunden abzuzocken.“

Sollte die Strafkammer am Ende des Verfahrens keine ausreichenden Gründe finden, um von einem so genannten „minderschweren Fall“ auszugehen, drohen den beiden Angeklagten hohe Haftstrafen. Die Mindeststrafe pro Tat liegt beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer bei fünf Jahren. Voraussichtlich soll bereits heute ein Urteil gesprochen werden.