Duisburg. Blei, Cadmium und Arsen - diese und andere Gifte finden sich im Duisburger Boden. Schätzungsweise zwei Drittel der Stadt sollen deshalb zum „Bodenschutzgebiet“ erklärt werden. Die Konsequenz: Bei Verstößen drohen Gärtnern sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Wegen der Schadstoffbelastung infolge der Schwerindustrie wird bald fast die ganze Stadt zum Bodenschutzgebiet: Das Umweltamt hatte ein entsprechendes Vorgehen vor zwei Jahren angekündigt, jetzt liegt der erste Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung vor.

Damals hieß es noch von Seiten der Umweltexperten, dass sich das belastete Gebiet stadtweit über eine Größe von insgesamt 67 Quadratkilometer erstreckt. Jetzt zeigt sich: Alleine die Schutzzone für Mitte und Süd soll rund 62 Quadratkilometer umfassen.

Drei getrennte Bodenschutzgebiete

Wegen der enormen Flächengröße und der unterschiedlichen Belastung soll es jetzt drei getrennte Bodenschutzgebiete geben: zunächst für den Süden und Westen, später dann für den Norden, wo noch weitere Untersuchungen notwendig sind. Schätzungsweise werden am Ende zwei Drittel der 232 Quadratkilometer großen Stadtfläche zum Bodenschutzgebiet.

Empfehlungen gelten für das gesamte Stadtgebiet

Auf den Anbau diverser Salat- und Kohlarten sollte komplett verzichtet werden. Kleinkinder sollten nicht auf Beeten und unbedeckten Bodenflächen spielen (gilt nicht für Sandkästen und dichten Rasen). Weitere Infos auf der Internetseite der Stadt Duisburg.

Die Ausweisung der Zonen ist ein Vollzugsinstrument für die Behörden, um den Umgang mit den Schadstoffen Blei, Cadmium und Arsen im Boden zu regeln. Je nach Höhe der Belastung gelten fortan bestimmte Regeln. Sprich: Bisher hatte die Stadt nur gewisse Empfehlungen ausgesprochen, jetzt werden diese Empfehlungen für bestimmte Bereiche zur rechtsverbindlichen Vorschrift. Bei Verstößen sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.

Zum Schutzgebiet deklariert

Südlich der Ruhr ist wie mehrfach berichtet ein knapp zwei Quadratkilometer großer Bereich um die ehemalige Berzelius-Hütte so stark vom Gift im Boden betroffen, dass in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim das Erdreich der Gärten ausgetauscht werden muss. Der Anbau von Nahrungspflanzen - außer Obstbäume und Beerensträucher - ist grundsätzlich verboten. In einer weiteren, rund 20 Quadratkilometer großen Zone dürfen Nahrungspflanzen maximal nur auf zehn Quadratmetern pro Garten angebaut werden. Ausnahmen soll es nur geben, wenn Eigentümer nachweisen, dass der Boden auf ihrem Grundstück unbelastet ist.

Für die mit 40 Quadratkilometern größte Fläche in Mitte und Süd, die ebenfalls zum Schutzgebiet deklariert wird, gibt es keine Verbote: Dort gibt es zwar erhöhte Schadstoffwerte, die Konzentration ist allerdings nicht so hoch, dass eine Gefahr besteht.

Das Thema ist komplex, alleine die geplante Infobroschüre für die betroffenen Anwohner umfasst 52 Seiten. Das Verfahren zur Ausweisung der Schutzgebiete ähnelt dem eines Bebauungsplans: Den Entwurf legt die Stadt öffentlich aus, Bürger können Einwände vorbringen, die ausgewertet werden müssen, am Ende beschließt der Rat. Für Mitte und Süd soll das Verfahren noch in diesem Jahr durchgeführt werden, die Verordnung für den Stadtwesten soll dann „zeitnah“ folgen.