Duisburg. Nach einen Rechtsgutachten kann sich die Stadt Duisburg nicht problemlos vom privaten Partner und Betreiber des Klinikums Duisburg trennen. Auch ein Einstieg der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik BGU in das stark sanierungsbedürftige Krankenhaus geht nur mit Zustimmung der Sana AG.

Die in jüngster Vergangenheit eher unharmonische „Ehe“ zwischen der Stadt und dem privaten Klinikum Duisburg-Betreiber Sana AG kann erst einmal nicht geschieden werden. Weder kann die Stadt ihren 51-Prozent-Anteil ohne Sana-Zustimmung etwa an die interessierte Unfallklinik BGU abtreten, noch kann sie den Sana-Anteil am Klinikum zwangsweise einziehen

Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, dass der Rat in Auftrag gegeben hatte. Die Politik wollte die Trennungsszenarien prüfen lassen. Hintergrund ist das Angebot der BGU, das Klinikum zu übernehmen. Sana seinerseits war mit dem Wunsch gescheitert, die städtischen Anteile zu kaufen. Zugleich muss das Klinikum aber dringend saniert und modernisiert werden. 120 Millionen Euro werden dafür als notwendige Summe genannt, deren Hälfte die Stadt aufbringen müsste. Die Mittel dazu hat sie aber nicht. Sana hatte angekündigt, zu investieren, wenn die Münchener zumindest die Anteilsmehrheit an dem Krankenhaus haben. Zugleich hatte man eher gereizt auf die Avancen der BGU reagiert.

Vertrag ist rechtswidrig

Nach dem Rechtsgutachten sind seitens Sana auch keine Pflichtverletzungen „ersichtlich“, die eine Rückabwicklung des 2007 erfolgten Anteilsverkaufs möglich machten, heißt es in der nichtöffentlichen Vorlage für den Rat kommenden Montag. Ohnehin hätte die Stadt mögliche Pflichtverletzungen zuvor anführen, Sana also praktisch „abmahnen“ müssen.

Der beauftragte Rechtsanwalt hat nach WAZ-Informationen allerdings festgestellt, dass der Management-Vertrag, den die Stadt mit Sana zum Betrieb des Krankenhauses damals geschlossen hatte, rechtswidrig ist und die Vergaberichtlinien nicht erfüllt. Nach EU- Recht muss das jetzt „geheilt“ werden. Der Anwalt empfiehlt dies binnen sechs Monaten zu tun. Gleichzeitig soll der OB beauftragt werden, im Rahmen der vertragsrechtlichen Möglichkeiten mit der BGU über ein Engagement bei der Klinikum Duisburg GmbH zu verhandeln.