Duisburg. Studien des Landes NRW zu kommunalen Gesellschaften zeigen: Beim Thema Frauen in Führungspositionen liegt Duisburg ganz weit hinten. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten liegt bei nur 13,7 Prozent. Immerhin: Innerhalb der Stadtverwaltung hat zumindest das Gleichstellungsgesetz etwas bewirkt.

Wenn der Duisburger Stadtrat am 29. September auf Vorschlag der CDU eine neue Rechtsdezernentin wählen soll, dann wird er kurz darauf auch über eine Frauenquote für die städtischen Töchter- und Beteiligungsgesellschaften diskutieren. Denn Frauen sind längst nicht nur in der obersten Führungsetage des Rathauses unterrepräsentiert: Wie zwei Studien zeigen, die das zuständige Landesministerium in Auftrag gegeben hat, ist Duisburg bei dem Thema „Frauen in Führungspositionen“ mitunter das Schlusslicht im Land.

Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten liegt bei nur 13,7 Prozent, das ist der niedrigste Wert unter den 15 größten NRW-Städten. Und in den Geschäftsleitungen der kommunalen Unternehmen sitzen nur 7,4 Prozent Frauen (5 von 41) auf dem Chefsessel. Selbst in der Führungsebene darunter sieht es bei vielen Stadt-Töchtern nicht besser aus.

„So gut wie keine Erfolge gezeigt“

Immerhin: Innerhalb der Stadtverwaltung hat zumindest das 1999 eingeführte Gleichstellungsgesetz etwas bewirkt. 1991 lag der Frauenanteil unter den Amts- und Institutsleitungen noch bei 2,1 %: Unter den 48 Amtsleitern war exakt eine Frau. Allein unter Männern, dieses Bild hat sich dann langsam gewandelt: Zehn Jahre später lag der Anteil bei 14,6 und heute bei 25,7 %. Allerdings hat sich auch die Zahl der Führungsstellen verringert: 2005 waren unter den 45 Führungskräften sechs Frauen, heute sind es neun – bei nur noch 35 Leitungsstellen.

Die mangelnde paritätische Besetzung in den Aufsichtsräten sieht die städtische Gleichstellungsbeauftragte in der Soll-Formulierung des entsprechenden Gesetzes begründet: In diesem Punkt habe das für die Kommunen geltende Landesgleichstellungsgesetz „so gut wie keine Erfolge gezeigt“, sagt Doris Freer und sieht „dringenden Handlungsbedarf“.

Schärfere Regeln zur Frauenquote

Die Hoffnung ruht auf dem Gesetzgeber: Das Land will die Regelungen zur Frauenquote verschärfen. In einem beauftragten Gutachten sieht der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eine verfassungsrechtliche Verpflichtung für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik. Verstöße gegen die Quote sollen künftig gar sanktioniert werden, das neue Gesetz soll bis Jahresende auf dem Tisch liegen. „Gleichberechtigung von Frauen und Männern darf nicht vor der Führungsebene enden“, verkündete NRW-Innenminister Ralf Jäger vor wenigen Wochen.

Ob die neuen Regeln auch für städtische Wahlbeamte gelten, ist eher unwahrscheinlich. Die designierte Rechtsdezernentin wäre bei ihrer Vita aber wohl wenig begeistert, wenn sie den Spitzenjob im Rathaus vor allem deshalb bekäme, weil sie eine Frau ist.