Duisburg. Beim Prozess um Betrug am Roulette-Tisch im Duisburger Casino gewährte Spielbankdirektor Jochen Braun einen Blick hinter die Kulissen des Glücksspiel-Geschäfts. Die Beweiskraft der Videos, die die Tische überwachten, ist jedoch fraglich.
Was auf den Spieltischen in der Glitzer-Welt eines Spielcasinos vorgeht, mag manchen in seinen Bann ziehen. Viel spannender allerdings scheint zu sein, was hinter den Kulissen vorgeht. Interessante Einblicke vermittelte die Fortsetzung eines Prozesses am Landgericht, bei dem sich sieben Männer - Spieler und ehemalige Croupiers - wegen Betruges verantworten müssen.
Die Gewinnspielergebnisse, so Spielbankdirektor Jochen Braun, damals verantwortlicher Bereichsleiter, hätten im Frühjahr 2010 den Verdacht aufkommen lassen, dass es beim Roulette nicht mit rechten Dingen zugehen konnte. „Es gab die Befürchtung, dass an den Spieltischen manipuliert wurde.“ Erst im zweiten Anlauf habe der Verdacht von der „Stabsstelle Sicherheit“ des Casinos bestätigt werden können.
Videoleitstand überwachte auffällige Croupiers
Der Verdacht konzentrierte sich bald auf einen der Angeklagten, einen 45-jährigen Stammgast aus Leverkusen, der häufig im Casino auftauchte und viel Glück hatte. „Es soll entsprechende anonyme Hinweise gegeben haben. Im März 2010 haben wir die Anweisung bekommen, ihn zu beobachten“, so ein Mitarbeiter des Videoleitstandes des Casinos, in dem - abgeschirmt von den übrigen Mitarbeitern der Spielbank - zehn Leute im Schichtbetrieb Spielern und Croupiers auf die Finger sehen.
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„Mir ist nichts aufgefallen, was gegen die Richtlinien verstieß“, so der Zeuge. Allerdings habe der 45-Jährige häufig bei sogenannten Spätannoncen gewonnen, bei denen die Spielmarken vom „Dealer“ erst nach dem Fallen der Kugel gesetzt worden waren. Das alleine sage noch nichts über Betrug aus: Spätannoncen - also Wetteinsätze nach dem berühmten Satz „Nichts geht mehr“ - seien zulässig, müssten aber vom Croupier oder „Dealer“ auf der sogenannten „Rennbahn“ gesetzt und einer Aufsichtsperson, dem „Pitt-Boss“, laut angesagt und von ihm bestätigt werden. Es könne vorkommen, dass der Dealer die Spielmarken dann nur nicht schnell genug auf den Spielplan bringe, so der Zeuge.
Ehemaliger Geschäftsführer sollte aussagen und kam nicht - 300 Euro Ordnungsgeld
Genau in diesem Punkt werden die vielen Stunden Video-Beweismaterial das Gericht kaum weiterbringen: Eine Tonaufzeichnung gibt es nämlich nicht. Bislang ist noch nicht einmal klar, ob die Uhrzeiteinstellung der zahlreichen Überwachungskameras, von denen die wenigsten gesamte Tisch zeigt, zentral synchronisiert wurden. Dazu werden Auskünfte bei einer Firma in Köln eingeholt werden müssen.
Der als Zeuge geladene damals zuständige Geschäftsführer des Spielbankenbetreibers Westspiel fehlte am Freitag unentschuldigt. Das Gericht ordnete seine Vorführung durch die Polizei zum nächsten Termin an und brummte ihm ein Ordnungsgeld von 300 Euro, ersatzweise sechs Tage Ordnungshaft auf.