Duisburg. .
Bei Sportvereinen war Michael Günther ebenso schon wie bei der Industrie- und Handelskammer, und immer ging es um das selbe Thema: SEPA. Jetzt war der Experte der Sparkasse für den Zahlungsverkehr der nicht mehr so fernen Zukunft Gast der WAZ am Lesertelefon. Wir fassen die häufigsten Fragen und Antworten zu SEPA zusammen.
Was bedeutet SEPA-Zahlungsverkehr überhaupt?
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, also den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Für Überweisungen und Lastschriften gelten europaweit die gleichen Regeln. Bei der SEPA-Überweisung ist das Geld am Tag nach der Zahlung beim Empfängerinstitut, egal ob das seinen Sitz in Duisburg, in Lissabon oder auf Kreta hat. Lastschriften werden erstmals auch grenzüberschreitend möglich.
Wann startet SEPA?
Die SEPA-Überweisung gibt es bereits seit 2008, die SEPA-Lastschrift seit 2009. Genutzt werden sie bisher nur wenig. Das muss sich jetzt ändern, denn ab dem 1. Februar 2014 wird der bisherige Zahlungsverkehr abgeschaltet.
Was sind IBAN und BIC und wie komme ich daran?
IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl. Beides finden Sie seit geraumer Zeit auf den Kontoauszügen, im Online-Banking und auf neueren Kontokarten.
Wie kann man sich die IBAN merken?
Die IBAN setzt sich zusammen aus einem zweistelligen Länderschlüssel, z.B. DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer, die gegebenenfalls mit Vornullen aufgefüllt wird. Trotz der Länge sind also eigentlich nur vier Stellen neu: Länderschlüssel DE und Prüfziffern.
Was muss ich als Privatkunde unternehmen?
Zunächst gar nichts. Als Privatkunde kann man noch bis Januar 2016 im Zahlungsverkehr mit Kontonummer und Bankleitzahl arbeiten. Die Umwandlung in IBAN und BIC übernimmt das Kreditinstitut. Ansonsten wird man überall da, wo heute eine Kontonummer gefragt ist, künftig eine IBAN angeben und anstelle der Bankleitzahl den BIC. Das ist alles.
Muss ich meine Daueraufträge umstellen?
Nein. Die Umstellung der Daueraufträge übernimmt das Kreditinstitut. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, weil z.B. die Empfängerdaten nicht mehr aktuell sind, sollte man entsprechend informiert werden.
Was passiert mit meinen Lastschriften?
Als Zahlungspflichtiger, der eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann man sich auch hier passiv verhalten. Der Zahlungsempfänger erhält von der Bundesbank eine Gläubiger-ID und muss die Einzugsermächtigung – künftig Mandat genannt – mit einer Referenznummer versehen. Darüber und über den Umstellungszeitpunkt wird er den zahlungspflichtigen informieren. Tun muss man nichts. Allerdings sind Geschäftsleute mit Abbuchungsaufträgen gefordert, diese zu erneuern.
Welche Angaben zur Kontoverbindung setze ich auf meinen Briefbogen?
Bis Januar 2014 sollte man die Kontoverbindungsangaben um IBAN und BIC ergänzen, spätestens danach können Kontonummer und Bankleitzahl entfallen.
Kann ich mich als Firma oder Verein auch passiv verhalten?
Nein. Insbesondere, wenn man Lastschriften einzieht, hat man einen teilweise erheblichen Umstellungsaufwand zu leisten. Wer damit noch nicht begonnen hat, sollte keine Zeit mehr verlieren. Dringender Rat: Lassen Sie sich schnellstens von Ihrem Kreditinstitut beraten!
Was muss ich tun, wenn ich als Firma keine Lastschriften einziehe?
Auch dann können zahlreiche Änderungen auf einen zukommen. Überall dort, wo man heute Kontodaten verarbeitet oder speichert, ändert sich etwas, beispielsweise in der Lieferantenkartei oder bei der Lohnbuchhaltung. Auch Vordrucke müssen angepasst werden. Die Zahlungsverkehrssoftware muss sowohl IBAN und BIC wie auch ein europaweit einheitliches XML-Datenformat abbilden können. Im Zahlungsverkehr kann nur noch ein verkürzter Verwendungszweck mit einem eingeschränkten Zeichensatz genutzt werden. All das gilt es zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.