Duisburg. .

SEPA, IBAN, BIC, SWIFT: Wir werden uns gewöhnen müssen an die neuen Begriffe für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ebenso an neue Zahlenreihen, die Kontonummer und Bankleitzahl ersetzen werden. Und: Wir werden uns schnell umgewöhnen müssen, raten Banken und Sparkassen.

Was kommt auf uns zu?

„Am 31. Januar 2014 wird der nationale Zahlungsverkehr zugunsten des neuen SEPA-Zahlverfahrens abgeschaltet“, erklärt Sparkassenvorstand Uwe Haddenhorst. Für Überweisungen und Lastschriften in Euro gilt dann ein europaweit einheitliches Verfahren. Statt der bisherigen Kontonummer mit zehn Stellen und der Bankleitzahl mit acht Stellen gibt’s künftig die IBAN mit 22 Stellen.

Warum so lange Nummern?

Die IBAN verliert ihren Schrecken, wenn man sie aufdröselt. Vorne steht der Ländercode DE für Deutschland, dann folgen zwei Prüfziffern, danach die gewohnte Bankleitzahl und die ebenso vertraute Kontonummer.

Und was ist mit der BIC?

Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften benötigen Privatkunden bis zum 1. Februar 2016 – wie bereits heute – neben ihrer IBAN den BIC. Haddenhorst: „Nach dem Ende dieser Übergangsfristen benötigen Kunden im Zahlungsverkehr europaweit ausschließlich ihre IBAN.“ Sowohl IBAN als auch BIC fänden sich auf jedem Kontoauszug, Auswendiglernen ellenlanger Zahlenkolonnen müsse also nicht sein.

Gibt’s Übergangsfristen?

„Bei inländischen Überweisungen können Kunden bei uns noch bis zum 1. Februar 2016 wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl nutzen“, verspricht Haddenhorst. Man werde die gesetzlichen Möglichkeiten „voll ausschöpfen“.

Was ist mit Unternehmen?

„Wenn Unternehmen jetzt nicht schnell Transparenz über die erforderlichen SEPA-Anforderungen bei Prozessen und IT bekommen und mit der Umsetzung beginnen, droht im schlimmsten Falle die Zahlungsunfähigkeit“, so Sven Janssen, Leiter des Geschäftskunden-Beratungszentrums der Commerzbank. Erst in der Praxis zeige sich, welche Ressorts im Unternehmen von SEPA betroffen sein können: die Personalabteilung, die Mitarbeitern die Gehälter überweist, das Kundenmanagement, das bei Auftragsannahme die Codierung für die anschließende Rechnungserstellung und die Zahlungsträger anlegt, bis hin zum Callcenter, dessen Mitarbeiter Fragen von Kunden zu SEPA klären.

Wie hoch ist der Aufwand?

„Meist ist es nicht damit getan, die IBAN- und BIC-Nummern von Geschäftspartnern und Mitarbeitern in die Banksoftware einzupflegen“, sagt Klaus Kelke von der Commerzbank-Geschäftsleitung: „Nach unseren Erfahrungen kann die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA weitere Anpassungen von technischen Systemen und Geschäftsabläufen nach sich ziehen, insbesondere bei den SEPA-Lastschriftverfahren.“

Was ist mit Vereinen?

Einzugsermächtigungen etwa für Vereinsbeiträge bleiben gültig, erklärt Michael Günther, SEPA-Projektleiter bei der Sparkasse. Der Verein brauche aber eine Gläubiger-ID (gibt’s im Internet unter bundesbank.de/sepa), die der Bank vorgelegt werden muss: „Für Vereine wird’s höchste Eisenbahn.“ Auch die EDV-Software sollte auf SEPA-Tauglichkeit überprüft werden.