Duisburg. .
Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein normales, seriöses Schreiben: Die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) bittet den Empfänger darin um seine aktuellen Firmen- und Betriebsdaten. Mit einer Unterschrift könne man die Daten zur Person, die in Form von Anschrift und Namen auf dem Zettel vermerkt sind, bestätigen und sich so in die Zentrale aufnehmen lassen.
Alles liest sich so, als müssten diese Angaben gemacht werden, als helfe der Eintrag in das Internetportal der GWE, für das eigene Gewerbe zu werben. Aber Vorsicht! Bei genauerem Hinsehen stellt man schnell fest: Das Schreiben ist ein Versuch dreister Abzocke.
Internetportal gibt es gar nicht
Das Internetportal? Gibt es nicht! Datenabgleich? Nicht nötig! Werbung? Unsinn! Nichts auf dem Schreiben entspricht der Wahrheit. Dennoch fallen immer wieder Menschen auf die Betrüger rein.
Da die GWE derzeit nur Personen anschreibt, die tatsächlich ein Gewerbe betreiben, oder in anderer Form freischaffend tätig sind, ist der Empfänger in Versuchung, der Empfehlung des Unternehmens nachzukommen. Eine Unterschrift und fertig. Wird schon alles stimmen, mag sich mancher denken.
Polizei warnt vor der GWE
Doch schnell wird das Kleingedruckte auf der Rückseite des Blattes überlesen. Ein großer Fehler. Dort offenbart sich, zu was die Unterschrift für einen bloßen Abgleich der Daten noch führt. Sie bindet den Unternehmer für zwei Jahre an das angebliche Internetportal. Kosten: 1138,12 Euro!
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Wer steckt hinter der Abzocke? Auf dem Schreiben gibt das Unternehmen eine Internet- und Faxverbindung an, die Adresse gibt es, das Büro befindet sich scheinbar in einem Hinterhof in Düsseldorf. Eine Telefonnummer für Rückfragen muss man sich im Netz suchen. Dort erfährt man auch, dass die GWE von der Wirtschaftsinformations GmbH betrieben wird.
Die Polizei warnt dringend vor der GWE: „Auf keinen Fall sollten Gewerbetreibende das Schreiben unterzeichnet zurücksenden oder -faxen“, sagt ein Sprecher.
"Strafanzeigen gehen da leider meist verloren"
Haben die Abzocker einmal die Unterschrift, ist es zu spät. Aus dem Vertrag kommt man dann so schnell nicht mehr heraus. Denn: Man werde nicht zur Antwort gezwungen, die Kosten seien schließlich sogar angegeben, so die Polizei. „Rechtlich gesehen ist das ein Angebot, es steht jedem frei, zu unterschreiben oder nicht“, sagt der Sprecher. „Strafanzeigen gehen da leider meist verloren.“
Mittlerweile sind jedoch schon einige Unternehmer auf das Schreiben hereingefallen. In Internetforen tauschen sich viele Betroffene aus. Sie berichten von zahlreichen Mahnungen und unfreundlichen Telefonanrufen, die zum Zahlen auffordern. Derzeit laufen mehrere Klagen gegen die GWE.