Mülheim. . Eine “Gewerbeauskunft-Zentrale“ verschickt derzeit in Mülheim irreführende Briefe: Adressaten werden aufgefordert, ihre Daten zu ergänzen und das Formular zurückzufaxen. Im Kleingedruckten verbirgt sich aber ein kostenpflichtiger Vertrag. Zwei Gerichtsurteile gegen die Firma gibt es bereits.
Mit der Post flatterte mir kürzlich ein grauer Brief ins Haus. Mein erster Gedanke: Oh, etwas Offizielles! Vielleicht vom Finanzamt? Nach dem Öffnen fiel der Blick auf meinen Firmennamen, dann auf einen Barcode und auf den fett-gedruckten Betreff: Gewerbeauskunft-Zentrale.de/Mülheim an der Ruhr.
Ich solle nur meine Daten ergänzen, unterschreiben und das Formular per Fax zurücksenden. Reine Formsache also. Während ich noch über das Anschreiben nachdachte, stellte ich das Faxgerät an. Noch nie hatte ich von so einer Zentrale gehört, da müsste es doch eine Telefonnummer geben?
Kleingedruckte glatt übersehen
Ich drehte das Blatt und vertiefte mich in das Kleingedruckte, las genauer und stutzte: „Die Vergütung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (...) wird mit Erhalt der Rechnung jeweils für ein Jahr im voraus fällig. Es handelt sich um einen mtl. Teilbetrag von Eur 39,85 zzgl. Ust. Die jährliche Vergütung beträgt Eur 478,20 zzgl. Ust, bei Mindestvertragslaufzeit Eur 956,40 Eur ...“ Und das für eine kleine Erwähnung des Unternehmens auf einer Internetseite.
Am gleichen Tag traf ich den Mülheimer Energieberater Hilmar Emmerich, der den ersten Brief noch ignoriert hatte. „Als dann einige Wochen später der zweite, wiederum amtlich aussehende Brief mit der Aufforderung kam, jetzt endlich die Daten zu schicken, habe ich das getan. Das Kleingedruckte habe ich glatt übersehen.“
Urteile gegen die GWE liegen vor
Leider habe er zwei Tage zu spät Widerspruch eingelegt, sei aber trotz Androhung eines Verfahrens fest entschlossen, nicht zu zahlen. „Ich habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.“ Hilmar Emmerich hat gute Chancen, dass er nicht weiter behelligt wird. Peter Solf, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität, sagt: „Forderungen von der GWE werden zurzeit nicht gerichtlich durchgesetzt. Das Unternehmen spielt auf Zeit. Zwei Urteile, eins vom Landgericht und eins vom Oberlandesgericht Düsseldorf, die Irreführung der Formulare betreffend, gibt es bereits, ein Urteil des Bundesgerichtshofs steht noch aus.“ Auch Rechtsreferentin Heidrun Raven von der IHK Essen, Mülheim, Oberhausen ist im Bilde: „Es ist eine schwierige Situation, denn es betrifft drei Bereiche: das Straf-, Zivil- und Wettbewerbsrecht.“