Duisburg. Ein Hartz-IV-Empfänger aus Duisburg-Bruckhausen klagt über seine Vermieterin. Er sagt, dass seine Heizkosten viel zu hoch seien. Zudem habe die Heizung eine Zeit lang nicht funktioniert. Er und der Mieterschutzbund sagen: Das war Abzocke. Die Vermieterin sagt: Alles sei korrekt abgerechnet worden. Das Jobcenter monierte die Höhe der Heizkosten.

Duisburg-Bruckhausen hängt seit rund 20 Jahren am Tropf öffentlicher Fördergelder. Millionensummen sind in die Stadterneuerung geflossen. In kaum einem anderen Duisburger Stadtteil leben mehr Menschen von Transfermitteln wie Arbeitslosengeld II. Der Fall eines Hauses an der Kaiser-Wilhelm-Straße macht deutlich, dass man auch als Vermieter einer heruntergekommenen Immobilie noch profitieren kann – weil das Jobcenter dafür aus Steuermitteln den Höchstsatz an Kaltmiete übernimmt und bei der Nebenkostenabrechnung offensichtlich nicht genau hinsieht.

Florian Elteste (23) hatte sich an die Redaktion gewandt, weil er befürchtete, den zweiten Winter über mit einer defekten Heizung leben zu müssen. Wochenlang habe er im Kalten gehockt, habe deshalb bei der Freundin übernachtet. Seine Vermieterin habe lange gebraucht, bis sie ihm ein elektrisches Heizgerät lieferte. Elteste bezieht ALG II.

Versicherung zahlt nicht

Beim Betreten des Hauses wird deutlich, dass es hier nicht nur an der Heizung mangelt. Klingeln mit Namensschildern und eine normale Türklinke gibt es dort nicht. Die Briefkästen im Flur haben schon Aufbruchversuche mitgemacht. Das letzte Mal neue Farbe gesehen hat das Treppenhaus wohl in den 1950er Jahren. Ein Herr im Erdgeschoss, sagt Elteste, wohne ohne Strom, mache mit Kerzen Licht. Die Woh­nungstüre weist Einbruchspuren auf. Das Holz ist aufgesplittert. Der Türgriff fehlt.

Eltestes Wohnung selbst ist ganz manierlich, wenn sie nicht lange eiskalt gewesen wäre. Allerdings ist das Badezimmer nicht richtig gefliest.

Einbrecher, sagt der Mieter, hätten vor seinem Einzug Wasserhähne und Kupferrohre mitgehen lassen und dabei die Fliesen beschädigt. „Es sollte alles neu gemacht werden“, sagt er. Worauf er bis heute wartet.

4,43 Euro Kaltmiete pro Qua­dratmeter zahlt das Jobcenter für Eltestes 45 Quadratmeter. Das ist der Höchstsatz. Laut Mietspiegel der Stadt dürfte die Wohnung allenfalls 3,65 Euro wert sein. Macht im Jahr 420 Euro mehr als nötig. Wenn 4,43 Euro kalt bei bis zu 50 Qua­dratmetern nicht überschritten sind, stimmt das Jobcenter zu.

Adda Brunsch, die Vermieterin von Florian Elteste, sagt zum Thema Heizung: „Die läuft inzwischen einwandfrei.“ Einbrecher hätten sie durch Ausbau von Kupferrohren lahmgelegt. Versicherungen zahlten aber für Vandalismus nicht. Und die Polizei tue auch nichts. Jede Kritik an ihrer Nebenkosten-Abrechnung weist sie indes von sich.

Mieterschutzbund kritisiert die Nebenkostenabrechnung 

Peter Heß vom Mieterschutzbund hält die Nebenkosten-Abrechnung von Vermieterin Adda Brunsch aus Hamminkeln allerdings durchaus „für bemerkenswert“. „Sie hat sich perfekt geirrt - aber nur zu ihren Gunsten“, sagt er. Die Redaktion hatte ihn um Prüfung der Unterlagen gebeten.

Den Vogel habe sie bei den Heizkosten abgeschossen, sagt er. Im Abrechnungszeitraum 2010/11 bewohnte Elteste das Haus vier Wochen im August, außerhalb der Heizperiode. Seine Wohnung nimmt elf Prozent der Nutzfläche des Hauses ein. Normalerweise, so Heß, müsste er für das ganze Jahr etwa elf Prozent der Heizkosten tragen. Brunsch bürde ihm für vier Wochen aber schon über sechs Prozent auf. So kassiere sie einen um das Vierfache überhöhten Betrag für den Strom von Brenner und Pumpe und lasse sich selbst Fahrtkosten zur Bedienung mit 264 Euro bezahlen. „Alles nicht erlaubt“, sagt er.

Nur etwa die Hälfte der Wohnungen ist vermietet. Anstatt die übrigen Nebenkosten anteilig selbst zu tragen, wie vorgeschrieben, halse Brunsch sie ihren Mietern auf. Da sie ausschließlich Mieter hat, die von öffentlicher Unterstützung leben, zahle der Steuerzahler die Zeche. Fazit von Heß: Die von Elteste geforderte Nachzahlung von 150 Euro entbehre jeder Grundlage. „Die Dame hat es faustdick hinter den Ohren.“

Da das Jobcenter mit der Prüfung vollkommen überfordert sei, kämen die Vermieter damit meist durch. „Im Schnitt werden bei jeder Nebenkostenabrechnung für einen ALG-II-Bezieher 100 Euro zu viel verlangt. Das macht bei 30.000 Bedarfsgemeinschaften in Duisburg im Jahr drei Millionen Euro. Im Fall Elteste hat das Jobcenter nur die Höhe der Heizkosten moniert. Es bat den Mieter, die selbst zu beanstanden.

„Ich krieg’ keine Leute, für die es sich lohnt, richtig was zu machen“

Adda Brunsch hat das Haus an der Kaiser-Wilhelm-Straße vor etwa zehn Jahren von ihrer Mutter übernommen. Es ist ihr Elternhaus. Sie räumt ein, dass sie nur noch an Bezieher von Arbeitslosengeld II vermietet. „Ich krieg’ keine Leute, für die es sich lohnt, richtig was zu machen.“

Über Einzelheiten ihrer Nebenkosten-Abrechnung will sie nicht sprechen. Sie unterstellt, der Redaktion könnten andere Zahlen vorliegen, als sie selbst herausgegeben hat, verlangt deren Vorlage. Zu den Heizkosten sagt sie, Elteste habe wohl monatelang gebraucht, den Zähler abzulesen, und deshalb sei ein längerer Verbrauchszeitraum erfasst. Das gleiche sich aber im folgenden Jahr aus. Im übrigen: „Die Vorauszahlung wird sauber abgerechnet.“ Sie habe keine Fehler gemacht.

Auch das Jobcenter hält die Vorwürfe des Mieterschutzbundes für unhaltbar. „Wir überprüfen, ob die Höhe angemessen ist, ziehen Vergleichsfälle heran“, so Sprecherin Kathrin Hugenberg. Elteste habe seine Abrechnung aber monatelang nicht eingereicht.