Duisburg. . Viele Rumänen und Bulgaren sollen nachweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, um sich weiter in Deutschland aufhalten zu dürfen. Ihnen würden „illegale Abschiebungen“ angedroht, kritisiert die Linke. Unter Roma herrsche große Angst. Die Stadt widerspricht dem Vorwurf deutlich.
Etliche Rumänen und Bulgaren haben jetzt Post von der Ausländerbehörde erhalten. Darin werden sie aufgefordert, nachzuweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, sich weiter in Deutschland aufhalten zu dürfen. Können sie das nicht, droht ihnen die Abschiebung. Diese Schreiben alarmieren nun Politiker der Linken.
Jürgen Aust, Mitglied im Landesvorstand und dort mit „Armutspolitik“ betraut, sieht dringenden Handlungsbedarf: „Dies sind illegale Abschiebungen. Die Linke ist gefordert, schnell zu reagieren.“ Denn viele Roma lebten deshalb in Angst oder seien schon ausgereist.
Ratsfrau zweifelt an den Thesen der Linken
Auch wenn die Briefe das Logo der Stadt Duisburg tragen, vermutet Aust die Sozialdemokraten als treibende Kraft. „Das ist eine rassistische Kampagne“, der müsse man entgegenstehen.
Das Motiv dahinter glaubt Ingrid Jost aus der Bezirksvertretung Mitte zu kennen: „Es herrscht der politische Wille, die Kommunen leer zu fegen“, da Rumänen und Bulgaren ab dem kommenden Jahr Anspruch auf Transferleistungen haben.
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An dieser These zweifelt hingegen die Rheinhauser Ratsfrau Barbara Laakmann: Die besagten Amtsschreiben seien in Bergheim, wo ein von vielen Rumänen und Bulgaren bewohntes Haus steht, noch nicht aufgetaucht.
Laut der Stadt ist alles rechtens
Dass die Stadt mitnichten illegal handle, erläutert Stadtsprecher Peter Hilbrands: „Das Recht auf Einreise und Aufenthalt für EU-Bürger ergibt sich aus dem Freizügigkeitsgesetz.“ Drei Monate nach der Einreise könne die Ausländerbehörde aber verlangen, dass „die Voraussetzungen zur Freizügigkeit glaubhaft gemacht werden“. Dazu gehört, dass ein Unionsbürger als Arbeitnehmer, Selbstständiger, zur Arbeitssuche oder für eine Berufsausbildung nach Deutschland kommt.
Erst ab 2014 besitzen Bulgaren und Rumänen die „volle Arbeitnehmerfreiheit“. Zwar dürfen sie bereits kommen, um nach Arbeit zu suchen. Aber EU-Rechtsprechung, sagt Hilbrands, verlange, dass sie Erfolge nachweisen. Nach entsprechender Prüfung und einer Anhörung, zu der die fraglichen Schreiben auffordern, könne die Ausweisung angeordnet werden.
In der Regel erfolgt eine freiwillige Ausreise
„Es handelt sich auch nicht um ein Regelschreiben an alle Bulgaren und Rumänen“, sagt Hilbrands zu den Briefen. Die Ausländerbehörde prüfe basierend auf Hinweisen, etwa von anderen Ämtern, lediglich Einzelfälle. Bis Mai wurden 160 Fälle geprüft, in 109 von ihnen stellte die Stadt den Verlust der Freizügigkeit fest. Betroffen seien vornehmlich größere Familienverbände, „so dass es 109 Fälle, aber deutlich weniger Familien sind.“
Abschiebungen habe es übrigens keine einzige gegeben. Es erfolge in der Regel eine freiwillige Ausreise, weil danach eine „erneute Wiedereinreise möglich ist und dann zunächst auch wieder erneut Freizügigkeit besteht“.