Die Stadt wird keine weiteren leerstehende Schulen, Verwaltungsgebäuden oder Wohnhäuser für die Unterbringung von Asylbewerbern oder Zuwanderern nutzen. Das erklärte nun Stadtdirektor Reinhold Spaniel. „Mit der Aktivierung des ehemaligen Übergangsheims an der Helmholtz-Straße in Meiderich-Beeck und der Einrichtung eines möglichen Containerdorfs an der Masurenallee in Wedau ist der Bedarf an Wohnraum nach Einschätzung der Stadt mittelfristig gedeckt.“
Wie alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und in der gesamten Bundesrepublik hat auch Duisburg die gesetzliche Verpflichtung, vom Land der Stadt zugewiesene ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Spaniel: „Diese Verpflichtung bezieht sich gleichermaßen auf Ausländer, die Asyl beantragt haben, aber auch beispielsweise auf Menschen, die etwa aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland eingeräumt bekommen – hierzu zählen aktuell auch Schutzbedürftige aus dem Bürgerkriegsland Syrien.“
In NRW wird die Flüchtlingszuweisung von der Bezirksregierung Arnsberg nach einem gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel gesteuert, der den Einwohneranteil der Stadt an der Gesamtbevölkerung des Landes und den Duisburger Flächenanteil an der Gesamtfläche NRWs berücksichtigt. Noch vor 15 Jahren hätte die Stadt Duisburg, so der Stadtdirektor, wegen der seinerzeit enorm starken Flüchtlings- und Aussiedlerzuzüge über 40 Übergangsheime mit rund 4600 Plätzen betreiben müssen. Heute existierten lediglich noch fünf Übergangsheime mit rund 700 Plätzen.
„Niemand kann aber die weltpolitische Entwicklung und deren Auswirkungen auf Asylbewerber- und Flüchtlingsströme exakt einschätzen“, erklärt der Stadtdirektor. Bei kurzfristig steigenden Zuweisungen und dadurch auftretenden Belegungsengpässen will Spaniel gewappnet sein: Deshalb wird für eine Wohncontaineranlage an der Masurenallee in Wedau das Baugenehmigungsverfahren voran getrieben.