Duisburg. . Ex-Gebag-Chef Dietmar Cremer muss für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Küppersmühlen-Fiasko zahlen – nach Gerichtsangaben bislang mindestens rund 14 Millionen Euro. Zudem muss Cremer auf die Fortzahlung seiner Pension in Höhe von 18.700 Euro monatlich verzichten.

Dietmar Cremer, früherer Vorstandschef der Gebag, muss für das Debakel im Zusammenhang mit dem gescheiterten Ausbau des Museums Küppersmühle haften. Dazu verurteilte ihn am Dienstag das Landgericht Duisburg.

Der 63-Jährige hatte seinen früheren Arbeitgeber verklagt, weil die städtische Baugesellschaft im Mai 2012 die Zahlung seiner Altersruhebezüge von rund 18.000 Euro monatlich einstellte. Die Gebag argumentierte mit Schadenersatzforderungen und antwortete mit einer Gegenklage, die mehrere Millionen Euro forderte. Hauptziel war allerdings, Cremers grundsätzliche Haftung für die Pleite beim Museumsausbau festzustellen.

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Die 4. Kammer für Handelssachen wies die Klage Cremers auf Fortzahlung seiner Pension am Dienstag ab. Der Widerklage der Gebag gab sie statt: Cremer muss für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Küppersmühlen-Fiasko zahlen. Und zwar alle Schäden, die seit dem 2. März 2009 entstanden sind oder noch entstehen werden. Nach Gerichtsangaben bislang mindestens rund 14 Millionen Euro.

Pflichten verletzt statt Notbremse gezogen

Bis 1. März 2009 hätte der damalige Vorstandschef die Chance gehabt, aus dem Vertrag mit dem Sponsorenehepaar Ströher, die für ihr Geld eine architektonisch gewagte Ausstellungsfläche für ihre Kunstsammlung haben wollten, herauszukommen. Doch der letzte Termin für einen Rücktritt vom Vertrag verstrich ungenutzt.

Die Gebag, so hatten es die Richter bereits bei den letzten Verhandlungsterminen deutlich gemacht, sei in eine Bauverpflichtung geraten, deren Finanzierung alles andere als gesichert war und deren Folgen unabsehbar waren. Statt die Notbremse zu ziehen, oder wenigstens den Versuch zu unternehmen, eine weitere Verlängerung der Rücktrittsfrist zu erreichen, habe der Vorstand einfach alles laufen lassen und damit seine Pflichten verletzt.

Eine mündliche Begründung gab es am Dienstag nicht. Cremer erschien diesmal nicht persönlich.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, fließt deshalb noch kein Geld: Will die Gebag Zugriff auf das Vermögen des 63-Jährigen, so muss sie nun eine Zahlungsklage anstrengen, bei der es um bezifferte Ansprüche geht.