Duisburg. Das Fiasko um die Küppersmühle hat die Gebag bereits zig Millionen Euro gekostet. Nun könnten noch mal 2,5 Millionen obendrauf kommen. Diese Summe fordert eine Firma, die zuletzt am Kubus tätig wurde, als Abschlagszahlung. In zweiter Instanz beschäftigt sich das Oberlandesgericht mit der Zivilklage.
Die Stahlbaufirma Queck, die den 2011 aufgedeckten Pfusch der längst insolventen Vorgängerfirma an den Schweißnähten sanieren sollte, fordert über den Klageweg über 2,5 Millionen Euro von der Gebag. Urteilen darüber wird am Freitag das Oberlandesgericht. Das Landgericht Duisburg hatte der Queck GmbH, die Abschlagszahlungen von 3,3 Millionen Euro eingeklagt hatte, mit einem Teilurteil im Januar bereits 744.000 Euro zugesprochen. Diesen Betrag hat die Gebag zwischenzeitlich gezahlt.
Umfang der Auftragsvergabe ist strittig
Im Juni hatte das Landgericht dann die Gebag zur Zahlung von weiteren 2,55 Millionen Euro verurteilt. Die Gebag will aber nur 700.000 Euro zahlen. Sie meint, der Bauvertrag sei wegen „Wuchers“ unwirksam, , so Ulrich Egger, Pressedezernent beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Firma habe, so argumentiert die Gebag, überhöhte Preise abgerechnet, die teils 600 % über dem üblichen Niveau lägen. Der Stahlbauer habe außerdem die Zwangslage und den Termindruck der Gebag ausgenutzt.
Strittig ist auch der Umfang der Auftragsvergabe. Der Stahlbauer geht vom Auftrag der vollen Sanierung aus, die Gebag spricht von Aufträgen auf Abruf. Als klar war, dass die Sanierung teurer ist als ein mögliches neues Stahlgerüst, hatte die Gebag die Arbeiten am Innenhafen gestoppt. Für die strittige Summe hat sie vorsichtshalber eine Rücklage gebildet.
Ärger um den Kubus