Die Hausbesitzer haben in diesen Tagen Post: Die Stadt hat die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Wer Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) zahlen muss, soll tiefer in die Tasche greifen. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2013. Das treibt vor allem Besitzern von Einfamilienhäusern die Zornesröte ins Gesicht, denn sie müssen die Erhöhung alleine tragen. Wer Haus oder Wohnungen vermietet, darf die Grundsteuer als Nebenkosten anteilig auf seine Mieter umlegen.

Der Rat hat mit der rot-rot-grünen Mehrheit die nochmalige Erhöhung beschlossen, weil sich abzeichnete, dass die Stadt die Ziele des Haushaltssanierungsplans nicht einhalten kann. Um nicht an anderer Stelle – zum Beispiel im Jugendbereich, der Kultur oder im Sportbereich – starke Einschnitte vornehmen zu müssen, entschied sich die Ratsmehrheit zur Erhöhung der Grundsteuer B.

Die Erhöhung trifft nicht alle gleich

Diese Erhöhung trifft nicht alle gleich. Denn die Basis der Grundsteuer wird vom Finanzamt für jede Immobilie in Form des Einheitswertes festgelegt. Berechnet wird der Einheitswert vom Finanzamt nach verschiedenen Kriterien. Dazu fordert es eine Bau- und Grundstücksbeschreibung mit Lageplan, Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen an. So kann es sein, dass das alte Haus aus dem Baujahr 1895 im Dellviertel einen ganz anderen Einheitswert erhält als das 1961 gebaute Haus in Mittelmeiderich.

Gesetzliche Regelung

Die Grundsteuermesszahl ist im Grundsteuergesetz festgelegt. Bei Mehrparteienhäusern liegt sie bei 3,5 Promille, bei Zweifamilienhäusern bei 3,1 Promille.

Bei Einfamilienhäusern kann sie abhängig von der Höhe des Einheitswertes zwischen 3,5 Promille und 2,6 Promille liegen.

Den Einheitswert legt das Finanzamt individuell fest. (Quelle: hausverwalter-vermittlung.de)

Dieser Einheitswert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert, die ebenfalls vom Finanzamt festgelegt wird. Daraus ergibt sich der „Grundsteuermessbetrag“. Erst an dieser Stelle kommt der Ratsbeschluss ins Spiel: Jede Gemeinde darf den Hebesatz selbst festlegen, denn er ist Teil der „Kommunalen Selbstverwaltung“. Entsprechend kann dieser Hebesatz in Duisburg anders sein als in Berlin oder Dinslaken. An diesem Hebesatz hat die Ratsmehrheit geschraubt und ihn rückwirkend zum 1. Januar auf 695 Punkte angehoben. Mit dieser Zahl wird der Grundsteuermessbetrag nun multipliziert und die Besitzer der bebauten Grundstücke erfahren, was sie – alle drei Monate – zahlen müssen.

Nach den Schätzungen der Kämmerei wird das in diesem Jahr über 17 Millionen Euro mehr in die Stadtkasse spülen.