Duisburg-Wanheim. .
Im Streit zwischen Käufern der Häuser Zum Eichelskamp 1 bis 12 und der Gemeinnützigen Baugesellschaft (Gebag) über Pfusch am Bau hat das Landgericht Duisburg ein erstes Urteil gefällt: Das städtische Wohnungsunternehmen muss einem der Bauherren zur Sanierung der Klinkerfassade zunächst einen Vorschuss in Höhe von 29 000 Euro zahlen.
Wie berichtet, haben fast alle Käufer des Haustyps „Domizil“ mit der markanten blauroten Fassade Probleme mit Feuchtigkeit in ihren Häusern. Versuche, sich außergerichtlich mit der Gebag zu einigen, scheiterten. Die Bauherren warfen dem Unternehmen wiederholt Ignoranz gegenüber ihren Problemen vor.
Das Landgericht bestätigte die Mängel im Fall des ersten Klägers jetzt in vollem Umfang. Es geht um die Anbringung der so genannten Klinkerriemchen. „Die Anbringung der Riemchen ist mangelhaft, weil es nicht die Beschaffenheit aufweist, die Kläger nach Art des Werkes erwarten konnten“, urteilten die Richter. Sie stützten sich dabei auf die Erkenntnisse eines Sachverständigen, die das Gericht überzeugten. Die Verlegung ist danach nicht fachgerecht erfolgt. Dazu hätten auf die Rückseite der Klinker einen Millimeter dick Mörtel aufgetragen werden müssen. Stattdessen existierten Hohlräume, durch die in kurzer Zeit Wasser den Kleber der Klinker durchdringe. Ein Zusatzgutachten belegte einen massiven Schimmelpilzbefall im Haus.
Die Gebag hatte im Prozess einen Vorschlag unterbreiten lassen, die Fassade nachträglich zu imprägnieren. Das wies das Gericht zurück. Eine solche Imprägnierung halte allerhöchstens 30 Jahre und das auch nur, wenn der Handwerker besonders erfahren sei. Darauf müssten sich die Hauskäufer nicht einlassen, zumal dabei schon durch Sonneneinfall kleinste Risse auftreten könnten.
In einem Gespräch mit der Redaktion hatten Gebag-Vertreter Mitte Juli angekündigt, man werde nach der Prozessniederlage nunmehr auf die Hauskäufer zugehen, zumal weitere Prozessniederlagen mit den damit verbundenen Kosten drohten. Die damals angekündigte entsprechende Pressemitteilung kam dann aber nicht. Und auch die Bauherren wussten von einem entsprechenden Entgegenkommen bislang nicht zu berichten.
Anfang Juli hatte die Gebag ihre Zurückhaltung gegenüber einer gütlichen Einigung mit den Hauskäufern noch damit begründet, für sie sei die Ursache der Feuchtigkeit in den Häusern noch nicht eindeutig geklärt. Auch in dem Verfahren hatte sie argumentiert, die Neuverklinkerung der Fassaden garantiere nicht, dass es künftig dauerhaften Schutz vor Schlagregen gebe. Das hielten die Richter jetzt nicht für entscheidend. Vorrangig sei, dass zunächst die durch eine nicht fachgerechte Verlegung der Klinker verursachten Gefahren beseitigt würden.
Rechtsmittel gegen das Urteil hatte die Gebag nicht mehr eingelegt. Weitere Hauskäufer wie Franz Bahner zeigten sich jetzt erleichtert darüber. Er selbst hat bereits über das Landgericht einen Gutachter mit der Beweissicherung beauftragen lassen. Er hofft jetzt, dass es zum eigentlichen Prozess nicht mehr kommen muss, so dass für die Sanierung Zeit gewonnen wäre.