Duisburg. .

Am Abend des 31. Oktober 2011 loderte Feuer in zwei Abrisshäusern im Sandbrück in Beeck. Ein Brand beschädigte eine Treppe, der andere konnte von der Feuerwehr gelöscht werden, bevor er auf Gebäudeteile übergriff.

Schnell war klar, dass das Feuer gelegt worden war: Offenbar hatte der Täter in den Türbereichen Müll angehäuft und angezündet. Als Brandstifter musste sich gestern ein 50-jähriger Elektriker aus Beeck vor dem Amtsgericht verantworten.

"Ich habe den Feuerschein gesehen"

Der Angeklagte bestritt, etwas mit dem Feuer zu tun zu haben. Er sei zu Hause gewesen und habe sich eine Flasche Whisky genehmigt. „Ich trinke gern mal einen“, so der 50-Jährige. Dann habe er vom Fenster aus das Feuer und den Löschzug gesehen. „Ich bin da hin und habe die Polizei gefragt, ob ich den Lastwagen eines Nachbarn wegfahren soll.“

Doch die Polizei interessierte sich sehr schnell aus anderen Gründen für den Handwerker. Ein Zeuge hatte den Mann bereits zuvor in der Nähe des Tatortes gesehen. „Ich habe den Feuerschein gesehen“, berichtete der 16-jährige Schüler. Dann habe der Angeklagte plötzlich im Eingang eines der Häuser gestanden. „Er hat eine Tasche aufgehoben und ist abgehauen. Wenige Minuten später kam er ohne die Tasche zurück.“ Auch die Mutter des Schülers, die der 16-Jährige alarmierte, und die sofort die Feuerwehr rief, hatte einen Mann weggehen sehen.

Kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten

An den Händen des Angeklagten waren außerdem Rußspuren gefunden worden. „Er muss sich in unmittelbarer Nähe des Brandherdes befunden haben“, so ein Sachverständiger. Anlass zu dieser Einschätzung gaben Edelmetallspuren, die sich auch im Brandschutt fanden. „Diese schweren Partikel fliegen nicht weit herum.“ Der Angeklagte wies darauf hin, er habe den vor dem Haus geparkten Lkw angefasst. „Vielleicht habe ich dabei was abbekommen.“ Auch dem widersprach der Experte: „Wer einen Laster anfasst, hat auch Dieselruß an den Fingern. Den haben wir aber nicht gefunden.“

Das Schöffengericht hatte keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten: Wegen Brandstiftung verurteilte es den bislang nur gering vorbestraften 50-Jährigen zu 18 Monaten Gefängnis. „In Tat wie Täterpersönlichkeit finden wir keine besonderen Umstände, die eine Aussetzung zur Bewährung rechtfertigen“, so die Vorsitzende. Mit einem Geständnis hätte das anders ausgesehen.