Während die Feuerwehr das von ihm gelegte Feuer in einer Gaststätte an der Mercatorstraße in der Nähe des Hauptbahnhofs löschte, während Menschen hätten sterben können, trank der Brandstifter am 18. Oktober Kaffee in einem Imbiss. Nun muss der 47-Jährige zwei Jahre ins Gefängnis.
Mit dem Schrecken kamen in der Nacht zum 18. Oktober 2011 die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der City davon. Durch Glück und Zufall bemerkten sie den Brand einer Gaststätte im Erdgeschoss rechtzeitig. Alle fünf Personen konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen. Schnell wurde klar, dass Brandstiftung die Ursache für das Feuer war. Der Wirt hatte das Feuer gelegt. Am Montag verurteilte ihn das Amtsgericht Stadtmitte dafür zu zwei Jahren Gefängnis.
Der 47-jährige Innenstadtbewohner hatte als Bergmann gearbeitet, bevor er sich als Gastronom selbstständig machte. Seit 1996 betrieb er ein Nachtcafé an der Mercatorstraße. Doch dann lief das Geschäft nicht mehr gut. Der Wirt geriet mit der Miete in Rückstand. Der neue Eigentümer wollte das Lokal schließlich verkaufen. „Ich habe in all den Jahren so viel Geld da reingesteckt“, jammerte der Angeklagte. Die Kneipe sollte für 125.000 Euro den Besitzer wechseln, er selbst mit 5000 Euro abgespeist werden. „Ich war voller Hass und Wut.“
Zwei Jahre Gefängnis
Am Tag vor der geforderten Schlüsselübergabe genehmigte er sich ein paar Drinks, holte Benzin an einer nahen Tankstelle, goss es im Keller und im Lokal aus und zündete es an. „Ich habe nicht darüber nachgedacht, was alles hätte passieren können“, so der 47-Jährige. Seine Einstellung: Wenn er die Kneipe nicht mehr haben konnte, sollte auch kein anderer mehr etwas damit anfangen können.
Schockierend sein Verhalten nach der Tat: Während Menschen hätten sterben können, während die Feuerwehr die Gaststätte löschte, saß der Brandstifter seelenruhig in einem Imbiss. „Ich habe Kaffee getrunken und eine Kleinigkeit gegessen“, berichtete er. Dann sei er nach Hause gegangen und habe ferngesehen.
Ein Verhalten, dass die Vorsitzende des Schöffengerichts als „kaltschnäuzig“ bezeichnete. „Der Angeklagte hat nur an sich gedacht.“ Angesichts des Geständnisses blieb das Gericht im Urteil zwar weit von den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren Gefängnis entfernt, angesichts der Gesamtumstände komme eine Strafaussetzung aber nicht in Betracht, hieß es in der Urteilsbegründung.