Duisburg. . Seit Dienstag steht ein 55-jähriger Rheinhauser wegen Brandstiftung vor dem Landgericht. Der Mann wurde bereits zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er seine Tochter mit einem Auto attackiert hatte.
Nicht zum ersten Mal muss sich die Justiz mit einem Familiendrama der besonderen Art beschäftigen. In der Nacht zum 19. Dezember 2009 soll ein 55-jähriger Rheinhauser in Walsum das Auto seiner Tochter in Brand gesteckt haben.
Bereits einmal war der Mann zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er die 23-Jährige mit seinem Auto beinahe umgefahren, den Wagen des Stiefvaters der jungen Frau angesteckt hatte. Auch damals hatte der Rheinhauser jede Schuld bestritten.
Angeklagter schuldig gesprochen
Dafür, dass er in zwei Instanzen schuldig gesprochen wurde, macht der Angeklagte seinen Verteidiger verantwortlich. Vergeblich versuchte er zum gestrigen Verfahrensauftakt den erfahrenen Strafanwalt, der ihm erneut als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, abzulehnen. „Er hat nicht genug Beweise gesammelt“, meckerte der 55-Jährige.
Mit seinen angeblichen Beweisen stellte der Angeklagte die Verfahrensbeteiligten dafür gestern auf eine Geduldprobe. Stundenlang ließ sich der Mann über die schwierige Beziehung zu seiner Tochter aus, zu der er bis kurz vor deren 18. Geburtstag überhaupt keinen Kontakt hatte, sich nie um Vaterpflichten kümmerte. Daran sei die Mutter des Mädchens Schuld gewesen, mit der er damals eine achtwöchige Beziehung gehabt habe, so der Rheinhauser.
Schuld sind immer die anderen
Schließlich habe sich die Tochter aber doch regelmäßig mit ihm getroffen, sei dabei aber nur auf ihren finanziellen Vorteil bedacht gewesen, behauptet der Angeklagte. Es gab Streit, Zivilprozesse und schließlich auch wechselseitige Strafanzeigen. „Meine wurden allerdings immer eingestellt“, beschwerte sich der Angeklagte.
Die Brandstiftung vom Dezember 2009 bestreitet er. Er mutmaßt, dass ein Bekannter, der sich in der Tatnacht sein Auto geliehen haben soll, eine nicht ernst gemeinte Drohung von ihm in die Tat umgesetzt habe.
Ein URteil wird für Donnerstag erwartet
Die 23-Jährige Zeugin berichtete von einer langjährigen Leidensgeschichte. „Er war sehr großzügig“, erzählte die Studentin. „Aber es ging nur so lange gut, wie alles nach seinem Willen lief. Später hat er gestanden, alles nur eingefädelt zu haben, um meiner Mutter eins auszuwischen.“ Der Angeklagte habe sie regelrecht verfolgt und immer wieder bedroht, bis er einige der Drohungen in die Tat umsetzte. Auch nach der Brandstiftung gab es höhnische elektronische Briefe, die den 55-Jährigen belasten.
Ein Urteil wird für Donnerstag erwartet.