Duisburg. .

Ein 34-jähriger Kölner legte Feuer in einer Wohnung in Duisburg-Neumühl, um die Spuren eines Einbruchs zu verwischen. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Einbruchdiebstahls und schwerer Brandstiftung zu sechs Jahren und vier Monaten Gefängnis.

Mit einem deutlichen Urteil endete am Montag vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 34-jährigen Kölner. Wegen Einbruchsdiebstahls und versuchter schwerer Brandstiftung muss der Mann sechs Jahre und vier Monate hinter Gitter. Am 17. Oktober 2009 hatte er, um die Spuren eines Einbruchs in eine Wohnung an der Karl-Morian-Straße in Neumühl zu verwischen, Feuer in einem Mehrfamilienhaus gelegt.

Bis zuletzt beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Er habe auf dem Weg von Essen nach Köln mit seiner Lebensgefährtin Streit wegen seines Drogenkonsums gehabt und das Auto kurzzeitig im Duisburger Norden verlassen.

Zeugen sahen den Angeklagten am Tatort

Eine Version, die der Staatsanwalt als widerlegt ansah. Er berief sich dabei auf Zeugen, die den Angeklagten am Tatort sahen und auf Bilder einer Überwachungskamera einer nahen Tankstelle: Als der 34-Jährige den Wagen verließ, habe es keine Anzeichen für einen Streit gegeben. Wichtigstes Indiz war allerdings ein gestohlenes Laptop. Das war kurz nach der Tat in Betrieb genommen worden und hatte elektronische Signale entlang des Heimweges des Angeklagten nach Köln hinterlassen. Dass niemand bei dem Brand verletzt wurde, sei nicht das Verdienst des Täters, sondern des schnellen Eingreifens der Feuerwehr, so der Ankläger.

In einem schwachen Plädoyer hielt der Verteidiger die Schuld seines Mandanten für nicht erwiesen. Schließlich habe es keine unmittelbaren Tatzeugen gegeben.

Er musste sich vom Vorsitzenden belehren lassen, „dass Gerichte nicht nur dazu da sind, Angeklagte zu verurteilen, die bei der Tat beobachtet wurden oder geständig sind“. Es bestehe kein vernünftiger Grund, an der Schuld des 34-Jährigen zu zweifeln. Strafschärfend berücksichtigen die Richter, dass der Angeklagte mehrfach wegen Eigentumsdelikten vorbestraft wurde. Sie ordneten die Unterbringung des drogensüchtigen 34-Jährigen in einer geschlossenen Therapieeinrichtung an.