Duisburg. .

Auf dem Klageweg will Kleingärtner Ralf Letzner durchsetzen, dass die Kündigung seines Gartenpachtvertrages durch den Vorstand der Kleingartenanlage Alte Buche an der Sterkrader Straße 123 für null und nichtig erklärt wird.

Wie berichtet, sieht ihn der Vorstand als „Querulanten“ an, den man nicht mehr unter sich haben möchte. Die vorgeworfenen Gründe sind vielfältig: Mal passt das Busch- und Heckenwerk auf Letzners Scholle nicht, mal missfällt der Pflegezustand des Grundstücks, dann stört ein Komposthaufen und schließlich ärgert es die Gartenleitung, wenn Letzner die vom Landwirtschaftsministerium und der Stadt Duisburg für sinnvoll erachtete Methode des Unkrautabflämmens anwendet.

Immer wieder kam es im Laufe der rund 20 Jahre, die Letzner Mitglied im KGV Alte Buche ist, wegen solcher Dinge zu Differenzen. Letzner ist sich sicher, dass dem Vorstand „einfach nur meine Nase nicht passt“.

Rausschmiss unter Einhaltung der "Erntefrist"

Er gilt als Rebell, der sich nicht an Kleingartengesetze halte. So wird seit längerem auch darüber gestritten, ob ein mächtiger Kirschbaum, der nach geltendem Recht unter die Baumschutzsatzung fällt, gefällt werden darf oder nicht. Letzner will ihn erhalten wissen, der KGV-Vorstand will ihn loswerden. Er sei zu hoch, stehe zu nah an einem Nachbargebäude und störe den Gesamteindruck der Anlage. „Alles nur vorgeschobene Gründe“, sagt der Hobbygärtner.

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Im Sommer gipfelte der Streit in der „fristlosen Kündigung“, der Letzner widersprach. Daraufhin setzte der Vereinsvorstand ein Ausschlussverfahren in Gang, das mit einer außerordentlichen Sitzung endete. Das Ergebnis: Letzners Rausschmiss, allerdings unter Einhaltung der „Erntefrist“. Er könne im Oktober noch seine Früchte einsammeln, müsse dann aber das Feld räumen.

Kündigung nicht zurück genommen

Seinen Garten und die Hütte solle er bis dahin in Ordnung bringen, andernfalls – so wurde angedroht – werde man (bildlich gesprochen) mit der Planierraupe kommen. Da reichte es dem Gartenfreund. Er schaltete einen Anwalt ein, der den Vorstand aufforderte, diverse Androhungen (gewaltsame Begehung des Grundstücks, Abschaltung von Wasser und Strom) zurückzunehmen.

Tatsächlich hat der Vorstand nichts von den Drohungen wahr gemacht. Hat die Kündigung aber auch nicht zurückgenommen. „Von einer Klage weiß ich nichts“, sagte Vorstand Kurt Retzlaff am Donnerstag. Bei Gericht liegt die Klageschrift vor, wann verhandelt wird, ist allerdings noch offen.