Die jetzige Baumschutzsatzung endet am 31.12.2011. Sie schützt auch Bäume auf „bewirtschafteten Flächen“, also etwa im Kleingarten. Darauf pocht Ralf Letzner. Ab 1.1.2012 gilt neues Recht: Dann dürfen solche Bäume gefällt werden. Sprich: Der KGV-Vorstand kann die Beseitigung verlangen.