Duisburg. .
Der Streit in den Kleingärten „Schönnenbeckshof“ und „Alte Buche“ geht weiter. Warum das so ist, lesen Sie hier.
Ohne Regeln funktioniert keine Gemeinschaft. Das weiß jedes Kind. Die Frage ist aber: Wie eng muss man die „Gesetze“ auslegen. Und: Sind sie überhaupt noch zeitgemäß? Genau deshalb streitet man sich in den beiden nördlichen Kleingartenanlagen „Schönnenbeckshof“ (Obermarxloh) und „Alte Buche“ (Neumühl). Dort werden Regeln mal so, mal so ausgelegt - klar, dass Ärger vorprogrammiert ist.
Nun sollte man annehmen, dass es unter erwachsenen Menschen möglich sein müsste, sich zu einigen, ohne sich - im übertragenen Sinne - an die Gurgel zu gehen. Aber das funktioniert nur, wenn der eine dem anderen vertraut und nicht von vornherein annimmt, man wolle ihm nur etwas Böses.
Regel-Auslegung
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Nach außen hin ist in den 6330 Duisburger Kleingärten (davon 2390 im Norden der Stadt), die sich auf städtischem Grund befinden, alles eitel Sonnenschein. Aber der Schein trügt. Hinter den Zäunen wird gestritten. Und zwar oft heftig und nicht immer mit fairen Mitteln. Darüber, ob die Büsche ein paar Zentimeter zu breit, die Hecken eine Hand breit zu hoch, Obstbäume zu mächtig, Gartenlauben zu pompös oder zu schäbig, Komposthaufen zu miefig und die beackerte Fläche zu klein, der Rasenbereich dagegen zu groß ist. Oft sind das aber nur vorgeschobene Gründe. In Wirklichkeit geht es meist darum, ob einem die Nase des Gartennachbarn passt oder nicht. „Wenn man was finden will, findet man es, wenn man einen auf dem Kieker hat“, plaudert eine Hambornerin aus dem Nähkästchen.
Wie die beiden öffentlich gewordenen Fälle ausgehen - niemand weiß es. Klar ist aber eins: Das Kleingartenwesen hat schon jetzt einen Schaden erlitten, der viel schlimmer ist als der Knatsch am Maschendrahtzaun. Kleingärtner werden in Kommentaren belächelt als „ewig Gestrige“, man bezeichnet sie als „Kleingeister“ und überschüttet sie mit Hohn. Das ist schade, aber nun mal eine direkte Folge solcher öffentlicher Auseinandersetzungen.
Der Stadtverband der Kleingärtner hätte frühzeitig gegensteuern müssen. Aber diese Chance ist wohl vertan. Die Folge: In der Anlage „Alte Buche“ droht nun ein Ausschlussverfahren vor Gericht, falls die Kündigung des Pachtvertrags von Ralf Letzner aufrechterhalten wird und er sich wie angekündigt weigert, die Scholle zu räumen. In „Schönnenbeckshof“ steht die „Zwangsverwaltung“ kurz bevor, wenn nicht doch Nachfolger für die zurückgetretenen Vorstände gefunden werden.
Eine schöne Bescherung.