Duisburg. Immer wieder kommt es bei Nazi-Demos zu Rangeleien zwischen der Polizei und Gegendemonstranten. Nicht selten enden solche Begegnungen vor Gericht - so wie bei einem Duisburger Ehepaar, dem tätliche Angriffe auf Beamte vorgeworfen wurden.
Am Samstag werden die Rechten wieder durch Duisburg marschieren. Und auch Gegendemonstranten werden sich wieder bemerkbar machen. Dazwischen - wie immer - sollen Polizisten für Ordnung und Sicherung des Grundrechts auf Meinungsäußerung sorgen.
Erst gestern beendete das Amtsgericht die strafrechtliche Aufarbeitung von Aufmärschen und Gegen-Demos, die am 27. März 2010 stattfanden. Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstandes verurteilte es einen 49-jährigen Neudorfer zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro).
Video-Material ließ keinen Zweifel
Die Strafrichterin hatte aufgrund von Video-Material der Polizei und Zeugenaussagen keinen Zweifel, dass der Angeklagte bei einer Anti-Nazi-Demonstration am Hauptbahnhof einen Polizisten beleidigt und ihm so vor den an der Uniform befestigten Helm schlug, dass der schmerzhaft die Genitalien des Beamten traf. Als der 49-Jährige später festgenommen werden sollte, habe er sich mit Tritten und einem Biss gewehrt.
Die ebenfalls wegen Widerstandes angeklagte Ehefrau (47) sprach die Richterin frei. Es sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass sie tatsächlich Gewalt gegen Beamte ausgeübt habe. Verfahren vor dem Strafrichter dauern selten länger als eine Stunde. Dieses dauerte sieben Tage. Die Plädoyers machten noch einmal deutlich, woran das lag. In einem einstündigen, durch ermüdende Wiederholungen geprägten Schlussvortrag, forderte der Verteidiger des Angeklagten Freispruch. Seine Argumentation: Da es Beleidigung und Schlag vor den Helm gar nicht gegeben habe, sei der Einsatz der Polizei unrechtmäßig gewesen.
Keine Beweise gegen Ehefrau
Außerdem sei eine Verurteilung unzulässig, weil das Gericht zwei seiner (zahlreichen) Beweisanträge zurückwies. Der Verteidiger der 47-Jährigen stufte die Polizeiaktion ebenfalls als unrechtmäßig ein, setzte in seinem 30-minütigen Schlussvortrag aber klugerweise einen gewichtigen Akzent darauf, dass weder Videobilder noch Zeugen seine Mandantin ausreichend belastet hatten.
Der Staatsanwalt, dem von den Anwälten mangelnde Objektivität vorgeworfen wurde, hatte zuvor eine Verurteilung beider Angeklagter gefordert.