Duisburg. . Bei der Gegendemo zum Aufmarsch von NPD und pro NRW im März 2010 soll ein Ehepaar handgreiflich gegen einen Polizisten geworden sein. Jetzt beschäftigt sich das Amtsgericht mit dem Fall. Der Prozess zieht sich durch die Verteidigung in die Länge.
Weil sie im Rahmen einer Gegendemonstration gegen den Aufmarsch von NPD und pro NRW in Duisburg am 27. März 2010 Polizisten angegriffen haben sollen, muss sich ein in der Türkei geborenes deutsches Ehepaar jetzt vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten.
Einem 49-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung, der 47-jährigen Mitangeklagten Widerstand vor. Laut Anklage hatte der 49-Jährige einem Polizisten vor den am Koppel hängenden Helm geschlagen, der daraufhin die Weichteile traf. Gegen eine Personalienfeststellung soll sich der Angeklagte mit Tritten gewehrt und Beamte beleidigt haben. Die Mitangeklagte soll versucht haben, die Festnahme des Mannes zu verhindern.
Bereits im Januar hatte die Hauptverhandlung stattfinden sollen, war aber wegen Sicherheitsbedenken kurzfristig abgesagt worden. Auch am Dienstag kam das Verfahren nicht wirklich voran, was vor allem an den Verteidigern lag.
Es müssen nicht alle in den Saal passen
Weil einige Sympathisanten der Angeklagten keinen Platz mehr im Saal fanden, stellten die Verteidiger Anträge, das Verfahren in einen größeren Saal zu verlegen. Die Strafrichterin lehnte ab. Begründung: Es stehe kein größerer Saal zur Verfügung und das Gesetz besage zwar, dass Verhandlungen öffentlich sein müssten, nicht aber, dass auch jeder, der wolle, hineinkommen müsse.
Während der 49-Jährige die Vorwürfe durch seinen Verteidiger bestreiten ließ, wollte die 47-Jährige gestern keine Angaben zur Sache machen.
Juristisches Geplänkel
Schon die Vernehmung des ersten Zeugen blieb in juristischem Geplänkel hängen. Nachdem ein 28-jähriger Polizist einen Schlag des Angeklagten gegen den Helm und die schmerzhaften Folgen geschildert hatte, verlor sich einer der Verteidiger in allgemeinen Fragen über polizeiliche Strukturen und Aufgaben. Als die Richterin ihn mahnte, zur Sache zu fragen, drohte der Anwalt, wenn er unterbrochen werde, müsse er seine Fragen von vorne beginnen. Und machte die Drohung prompt wahr. Als die Vorsitzende ihn daraufhin rügte, dass die Fragen bereits beantwortet seien, stellte er gegen sie einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit.
Über diesen Antrag muss nun ein anderer Amtsrichter entscheiden. Für die Fortsetzung des Verfahrens sind drei weitere Termine im Mai festgesetzt worden.