Duisburg. .

Vor dem Amtsgericht wurde am Mittwoch der Prozess gegen ein Ehepaar fortgesetzt, dem im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen rechte Aufmärsche am 27. März 2010 in Duisburg Widerstand gegen Polizisten vorgeworfen wird.

Zu Prozessauftakt vor zwei Wochen hatte die Verteidigung noch viel Energie auf Nebenkriegsschauplätze verwandt. So war ausgiebig Kritik an einem zu kleinen Verhandlungssaal und der Anwesenheit bewaffneter Polizisten geübt worden. Zuletzt war - erfolglos - die Strafrichterin wegen Befangenheit abgelehnt worden. Am Mittwoch konzentrierten sich alle Verfahrensbeteiligten, zumindest über weite Strecken, auf das Geschehen, das den Angeklagten vorgeworfen wird.

Angeklagter wehrte sich mit dem Schlagstock

Polizisten schilderten, dass der 49-jährige Angeklagte einem Beamten bei der Demonstration am 27. März 2010 am Hauptbahnhof vor den Helm geschlagen habe. Man habe ihn daraufhin am Kantpark gestellt und festgenommen, wogegen sich der Mann massiv gewehrt habe - unter anderem damit, dass er einen Schlagstock eingesetzt habe, den ein Polizist verloren hatte. Die 47-jährige Angeklagte habe sich den Beamten bei der Maßnahme in den Weg gestellt. Bei zahlreichen Nachfragen der Verteidigung, zogen sich die Zeugen auf eine eingeschränktes Aussagegenehmigung zurück, die es ihnen verbiete, Angaben zu Namen oder Polizeitaktik zu machen.

Für den Prozess sind zunächst zwei weitere Fortsetzungstermine angesetzt.