Duisburg. .
Ricardo K. ist wieder auf freiem Fuß. Nach seiner Entlassung aus der Haft soll er ein Mädchen überfallen und gewürgt haben. Dies konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Nun lebt der 48-Jährige wieder in Duisburg. Auf Anweisung der Polizei-Präsidentin wird er beschattet.
Seit Freitag observiert die Polizei mit 18 Beamten rund um die Uhr den im November vorzeitig aus Sicherheitsverwahrung entlassenen Straftäter Ricardo K. (48). Er soll zehn Tage nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Werl in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung an der Kirchstraße in Homberg-Hochheide ein zehnjähriges Mädchen überfallen und in Würgegriff genommen haben. Diese Tat, so Polizei und Staatsanwaltschaft, konnte K. nicht nachgewiesen werden. Das Mädchen hatte ihn nicht wiedererkannt, auch DNA- und Faser-Untersuchungen führten nicht zur Überführung.
Verurteilt wurde Ricardo K. am Freitag zu sechs Monaten Haft wegen Verstoßes gegen Auflagen der Führungsaufsicht: So hatte er gegen die Anweisungen Alkohol konsumiert und Cannabis. Weil er bereits seit November in Untersuchungshaft saß und mehr als die Hälfte der Strafe abgesessen hatte, wurde am Freitag auch der Haftbefehl aufgehoben.
Observierung auf Anweisung der Polizei-Präsidentin
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Zwar verließ K. das Gericht als freier Mann, wird seit dem aber von Zivil-Polizisten beobachtet. Eine Anweisung von Polizeipräsidentin Elke Bartels. Ihm konnte der Überfall auf das Mädchen nicht nachgewiesen werden, als unschuldig gilt er aber nicht. Weil die Gefahr besteht, dass K. eine Tat von „erheblicher Bedeutung“ begehen könnte, wurde die Beschattung veranlasst. „Wie lange das andauert, kann ich nicht sagen“, so Bartels. Die Observierung wird ständig auf den Prüfstand gestellt.
Ricardo K. hat seinen Wohnsitz derzeit im Stadtgebiet, jedoch nicht mehr wie noch im November in Hochheide, wo Familienangehörige von ihm leben. Auf Nachfrage wollten Einsatzleiter Holger Haufmann und Staatsanwalt Oliver Gustmann nicht sagen, in welchem Stadtteil K. derzeit wohnt. Betont wurde, dass es sich bei Ricardo K. um einen freien Mann handelt. Sollte er wieder gegen Führungsanweisungen verstoßen, droht ihm jedoch wieder ein Strafantrag und möglicherweise erneute Haft.