Duisburg. .
Das Land NRW will die gesetzliche Möglichkeit schaffen, Bürgermeister mit einfacher Mehrheit abzuwählen. Wenn dies möglich ist, wollen die Initiatoren des ersten Abwahlverfahrens gegen den Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland erneut die Initiative ergreifen.
Sobald die von der rot-grünen Landesregierung geplante Gesetzesänderung für einen Bürgerantrag zur Abwahl der Bürgermeister und Oberbürgermeister vollzogen ist, will Peter Hess das von ihm und Werner Hüsken initiierte Abwahlverfahren gegen OB Adolf Sauerland erneut in Gang bringen. „Uns ging es nie um eine strafrechtliche, sondern immer nur um eine moralische Bewertung. Wir werden wieder die Initiative ergreifen“, kündigte Hess an.
Peter Hess und Werner Hüsken hatten nach der Loveparade-Tragödie rund 10.000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag gesammelt. Allerdings kann bei der geltenden Gesetzeslage nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Rates ein Abwahlverfahren in Gang setzen. Diese Mehrheit kam jedoch nicht zustande.
Einfache Mehrheit soll genügen
Die nun diskutierte gesetzliche Neuregelung, deren Umsetzung sich bis in den Sommer ziehen dürfte, sieht vor, dass nach einem noch offenen Quorum - die Rede ist derzeit von einem Drittel der Wahlberechtigten - die Bürger direkt ein Abwahlverfahren einleiten können. Zur Abwahl soll dann eine einfache Mehrheit genügen.
„Wir verfolgen die Diskussion mit Interesse“, meint SPD-Fraktionsgeschäftsführer Uwe Linsen. Doch konkretes Thema ist das bei der SPD offenbar nicht. Auch nicht, ob man – dann ein Jahr nach der Loveparade – ein Abwahlverfahren gegen Sauerland initiieren oder unterstützen würde.
Hermann Dierkes, Fraktionschef der Linken, kann sich dagegen „persönlich durchaus vorstellen“, dass sich die Linken bei einem Abwahlverfahren beteiligen würden. Er glaubt, dass es etliche Initiativen gibt, die dann aktiv werden würden. Ende März nimmt Dierkes im Landtag an einer Anhörung zur Gesetzesänderung teil. Die Hürde von einem Drittel der Wahlberechtigten hält er für viel zu hoch: Das muss für die Bürger zu schaffen sein“, verweist er auf Bayern, wo die Hürde bei Bürgerbegehren bei 10 Prozent liegt.