Duisburg/Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat nach den Messerangriffen in Duisburg Mordanklage gegen Maan D. erhoben. Der Syrer habe „Ungläubige“ töten wollen.
Die Bundesanwaltschaft hat Mordanklage gegen Maan D. erhoben. Das hat die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgegeben – knapp fünf Monate nach den Messerattacken im John-Reed-Fitnesscenter und dem Großeinsatz in der Duisburger Altstadt. Der Syrer soll sich zudem wegen versuchten Mordes in drei Fällen sowie wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf verantworten.
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Bei der obersten deutschen Anklagebehörde ist man überzeugt, dass der 26-Jährige mit der Ermordung möglichst vieler „Ungläubiger“ einen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollte – zum „Heiligen Krieg“ radikaler Islamisten. Darum habe Maan D. am Osterwochenende, in den frühen Morgenstunden des 9. April, an der Klosterstraße einen 35-Jährigen erstochen. Und darum soll er am Nachmittag des 18. April im Fitnessstudio an der Schwanenstraße vier junge Männer (21, 24, 24, 32) teils lebensbedrohlich verletzt haben.
Bundesanwaltschaft: Syrer Maan D. wollte in Duisburg möglichst viele „Ungläubige“ töten
Die Bundesanwaltschaft wirft Maan D. in der Anklageschrift vor, Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu sein. „Aus dieser Einstellung heraus fasste er den Entschluss“ zu den blutigen Gewalttaten.
Am 9. April habe er in der Altstadt einem Zufallsopfer „mit einem Messer mindestens 28 Mal in den Bauch-, Kopf- und Nackenbereich“ gestochen. Der 35-Jährige verstarb am selben Tag an den Folgen der Verletzungen. Neun Tage darauf stach Maan D. im Umkleide- und Duschbereich des John-Reed-Studios mit einem Messer nacheinander drei männlichen Besuchern zum Teil mehrfach in den Oberkörper. Dann fügte er einem Ersthelfer zwei Stichverletzungen in den Oberschenkel zu.
Der Täter wohnte in der Nähe der Tatorte – DNA-Spur als Beweis
Die Tatorte in der Altstadt liegen nur wenige hundert Meter voneinander entfernt, dazwischen wohnte Maan D. an der Münzstraße. In dem 20-Parteien-Haus nahm ein Spezialeinsatzkommando ihn am 23. April um kurz nach Mitternacht fest. Zuvor hatten den Ermittlern nach tagelanger Öffentlichkeitsfahndung mit Aufnahmen aus Überwachungskameras zwei Männer konkrete Hinweise gegeben: Sie hatten den Gesuchten auf den Fahndungsfotos identifiziert, konnten Namen und Wohnung nennen.
Durch eine DNA-Spur konnte er auch als mutmaßlicher Täter bei dem vorangegangenen Angriff zu Ostern identifiziert werden. Wichtigstes Beweismittel war nach früheren Angaben ein Schuh des Verdächtigen. An diesem waren laut NRW-Generalstaatsanwaltschaft sowohl DNA-Spuren des getöteten 35-Jährigen als auch von einem der Opfer aus dem Fitnessstudio gefunden worden.
Hinweise auf die radikal-islamistische Gesinnung des Syrers hatten die Ermittler nach der Festnahme schnell entdeckt – auf dem Handy des Mannes.
Maan D. befindet sich seit dem 24. April in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles am 28. April übernommen.
Der angeklagte Syrer war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, stellte 2016 einen Asylantrag, der bewilligt wurde. 2018 fiel er der Polizei wegen geringfügiger Vermögensdelikte auf. Die beiden Verfahren gegen ihn seien jedoch eingestellt worden. (mit dpa)
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Chronik der blutigen Gewalttaten von Maan D. in Duisburg
9.4. Mann (35) wird mit Messerstichen getötet. Leichenfund in Altstadt. Täter entkommt unerkannt.
18.4. Vier Männer (21/24/24/32) werden im Fitnesscenter John Reed (Altstadt) mit Hieb-/Stichwaffe(n) attackiert. Täter verletzt drei Opfer lebensgefährlich, flüchtet unerkannt.
19.4. Zwei Männer (24/24) außer Lebensgefahr.
21.4. Öffentlichkeitsfahndung startet.
23.4. SEK nimmt Syrer Maan D. (26) in Wohnung in Tatortnähe fest.
25.4. Zustand eines Opfers (21) weiter kritisch.
25.4. Hinweise auf islamistisch motivierte Tat: Zentralstelle Terrorismusverfolgung übernimmt
26.4. Bestätigung nach DNA-Abgleich: Beschuldigter soll beide Taten (9. und 18.4.) begangen haben
28.4. Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen
30.8. Bundesanwaltschaft erhebt Anklage vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf gegen Maan D.
14.9. Bundesanwaltschaft gibt Anklage bekannt