Duisburg. Gastronom Justin Suginthan ärgert sich über die Stadt. Nun erklärt er, warum das neue Eiscafé Behrens und das „Noel’s“ noch nicht eröffnet haben.

Das Eiscafé Behrens an der Neudorfer Straße ist derzeit geschlossen und ausgeräumt. Bei der Filiale an der Musfeldstraße, die eigentlich bereits im Laufe des Jahres öffnen sollte, ist keine Eröffnung in Sicht. Auch die Fenster im „Ocho“ am Duisburger Hauptbahnhof sind mit Folie abgehangen. Die drei Gastronomiebetriebe gehören Justin Suginthan, ebenso wie das „Noel’s“ im Duisburger Süden. Allerdings hat er die Faxen dicke, wie er gegenüber unserer Redaktion schildert – und „einen Hals“ auf die Stadt Duisburg.

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Sein Vorwurf: Er fühle sich von der Stadt „schikaniert“. Bei den Genehmigungen werde ihm das Leben schwer gemacht. Zudem habe es zahlreiche Kontrollen von den Ämtern in seinen Betrieben gegeben. Wenn es allerdings darum gehe, einen Termin bei der Stadt zu bekommen, um zum Beispiel Lizenzen zu beantragen und Unterlagen einzureichen, sei dies sehr schwierig und zeitnah kaum möglich. Momentan spiele er mit dem Gedanken, in eine andere Stadt abzuwandern – wenn sich die Stadt nicht auf ihn zu bewege.

Duisburger Gastronom Justin Suginthan betreibt Eisacafé Behrens, Ocho und Noel’s

Justin Suginthan will das Eiscafé Behrens an der Musfeldstraße neu eröffnen und dort beispielsweise Frühstück anbieten. Momentan wartet er aber auf Genehmigungen.
Justin Suginthan will das Eiscafé Behrens an der Musfeldstraße neu eröffnen und dort beispielsweise Frühstück anbieten. Momentan wartet er aber auf Genehmigungen. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Der Reihe nach: Suginthan ist seit vielen Jahren Gastronom. 2019 hat er das „Ocho“ übernommen. 2021 entschloss er sich, den Traditionsbetrieb Behrens weiter zu führen, ganz im Sinne von Dietmar Behrens. Suginthan ist Inhaber, hat aber einen Geschäftsführer für die Betriebe eingesetzt. Das „Ocho“ und das „Noel’s“ liegen in einer Hand.

Doch als er sich um die Vereinsgastronomie der SG Duisburg Süd kümmern wollte und über die nahende Eröffnung berichtet wurde, sei eine Mitarbeiterin der Stadt vorbei gekommen und wollte sämtliche Unterlagen sehen. „Man hat sechs Monate Zeit, diese einzureichen. Ich habe dann gesagt, dass ich die Sachen rechtzeitig vorlegen werde. Dieselbe Mitarbeiterin kam dann ein paar Tage später ins Ocho, obwohl ich in Stadtmitte immer mit einem anderen Mitarbeiter des Ordnungsamtes gut zusammen gearbeitet habe. Und danach hatten wir ständig Probleme“, schildert er.

Gastronom: Lizenz für Alkoholausschank gefordert – wegen Baileys-Becher und Schwarzwälder Kirsch mit Likör

So habe die Dame vom Amt eine Lizenz für den Alkoholausschank im Eiscafé sehen wollen, schließlich verkaufe er Baileys-Becher. „Bisher gab’s da nie Stress.“ Weil er seinen Kunden, die gerne Schwarzwälder-Kirsch und Nuss-Becher mit Likör mögen, die Kreationen aber nicht vorenthalten wollte, machte er lieber ganz dicht – und verzichtete damit auch auf den Kugelverkauf „to go“.

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Im Duisburger Süden habe er immer noch keine Genehmigung, um dort Bier zu verkaufen. 950 Euro habe ihn die Beantragung gekostet, so Suginthan. Stattdessen sei mehrfach das Ordnungsamt vorbei gekommen. „Das macht doch keinen guten Eindruck.“

Geöffnet hat das Noel’s bis heute nicht. Bier verkaufe der Verein zum Selbstkostenpreis. „Was soll ich dort öffnen, wenn ich kein Bier ausschenken darf?“, fragt Suginthan verärgert. Laut Vereinsvorsitzendem Arno Preuß habe es mit dem Inhaber und der Gastro keine Probleme gegeben – die vielen Kontrollen könne er nicht nachvollziehen.

Das antwortet die Stadt auf die Vorwürfe

Im Februar stellte Justin Suginthan seine Pläne für das Noel´s vor. Doch dann begannen die Schwierigkeiten. Geöffnet hat die Vereinsgastronomie am Förkelsgraben noch immer nicht.
Im Februar stellte Justin Suginthan seine Pläne für das Noel´s vor. Doch dann begannen die Schwierigkeiten. Geöffnet hat die Vereinsgastronomie am Förkelsgraben noch immer nicht. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Auf Nachfrage erklärt die Stadt: „Die Verantwortung, nach der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen beizubringen und entsprechende Termine für eine Abnahme der Räumlichkeiten zu veranlassen, liegt beim jeweiligen Betreiber. Von unserer Seite gibt es keine Zeitvorgabe. Um eine Genehmigung für den Ausschank von alkoholischen Getränken erteilen zu können, dürfen die erforderlichen Bescheinigungen allerdings nicht älter als drei Monate sein.“

Wer alkoholische Getränke für den „Verzehr an Ort und Stelle anbietet“, brauchte eine solche Ausschankgenehmigung. Laut Gaststättengesetzes seien dafür die

  • „Unterlagen für die Prüfung der Zuverlässigkeit (des Wirts) erforderlich“
  • der Personalausweis
  • Miet-/Pachtvertrag
  • Nachweis über Müllentsorgung
  • Grundrisszeichnungen aller genutzten Räume
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Stadtsteueramt
  • das Führungszeugnis
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • eine Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise der Nachweis über eine anerkannte Berufsausbildung (z.B. Koch).“ Abgehandelt werden könne dies als Ein-Tages-Seminar.

Die Unterlagen in der Zeitspanne von drei Monaten einzureichen stelle laut Stadt „grundsätzlich kein Problem dar, wenn Betreiber sich entsprechend kümmern und dem Fachbereich die Unterlagen nach Erhalt kurzfristig einreichen. Die Gebühr in Höhe von 750 bis 950 Euro ist einmalig pro Antrag zu entrichten.“ Seien die Unterlagen einmal geprüft, seien die Genehmigungen „zeitlich nicht befristet und für die gesamte Dauer der tatsächlichen Ausübung gültig“, so die Stadt weiter.

Genehmigung für Toppings gefordert? Stadt widerspricht

Der Darstellung von Suginthan, dass er eine Genehmigung für Toppings auf Eisbecher brauche, widerspricht die Stadt indes: „Zu keinem Zeitpunkt wird (und wurde) durch das Bürger- und Ordnungsamt/Gaststättenangelegenheiten gefordert, eine Genehmigung für Toppings auf Eisbechern zu beantragen. Betreiber werden lediglich darauf hingewiesen, dass es bei einem zusätzlichen Angebot, wie dem Ausschank von Sekt/Wein notwendig ist, eine Ausschankerlaubnis zu beantragen.“

Für sogenannte „Toppings aus Likör oder einem Schuss Baileys“ sei keine Erlaubnis erforderlich, „da diese nicht unter den Schutzzweck des Gaststättengesetzes fallen“.

Mittlerweile sind alle Mitarbeiter beurlaubt

Blick auf die Baustelle vor dem geschlossenen Ocho am Hauptbahnhof.
Blick auf die Baustelle vor dem geschlossenen Ocho am Hauptbahnhof. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

Justin Suginthan hat seine Mitarbeiter mittlerweile beurlaubt und überlegt, wie es mit seinen Betrieben weiter gehen könnte. „Ich stehe zu Duisburg, ich bin gerne hier. Aber ich weiß auch, dass manches in anderen Städten einfacher läuft.“ Sollte beispielsweise Eiscafé Behrens tatsächlich aus Duisburg wegziehen, würde das viele Eis-Fans traurig stimmen, ist er sicher.

Momentan wartet Suginthan auf ein Signal der Stadt und verhandelt mit dem Vermieter des „Ocho“ – schließlich mache die Baustelle an der Neudorfer Seite des Hauptbahnhofs ihm zusätzlich das Geschäft kaputt. Die Möbel habe er erst einmal eingelagert. Ganz gibt er die Hoffnung nicht auf: „Meine Mitarbeiter haben alle Arbeit und ich weiß, dass sie wieder kommen würden, wenn es weiter geht.“

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