Duisburg. Immer wieder berichten Kunden der Stadtwerke Duisburg von Problemen mit dem Online-Portal. Diese Lösung kündigt der Energieversorger deshalb an.
Mit Elke Fischer aus Buchholz meldet sich eine weitere Leserin, die am Kundenservice der Stadtwerke Duisburg verzweifelt und von Problemen mit dem Online-Portal, mein.swdu.de, berichtet.
Sie habe zunächst Ende Juli zusammen und für ihre neuen ukrainischen Mieter versucht, einen Stromvertrag online abzuschließen. „Nach der ersten Seite ,Dateneingabe’ ging es mit dem Weiter-Button aber nicht weiter“, sagt Fischer. „Das System schien zu arbeiten, aber es passierte nichts mehr. Mehrere Versuche blieben ergebnislos.“
Stadtwerke Duisburg: Kundin hat Probleme mit dem Online-Portal
Ein Anruf bei der Hotline sei auch nicht erfolgsbringend gewesen. Auf eine schriftliche Kontaktaufnahme mit der Bitte um Hilfe, habe sie innerhalb weniger Tage eine Antwort bekommen, mit der Aufforderung ein beigefügtes Ummeldeformular auszufüllen.
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„Dieses habe ich am 1. August zurückgemailt“, berichtet die Duisburgerin. „Seither läuft der Vorgang. Sowohl telefonische als auch schriftliche Nachfragen führten nur zu Vertröstungen. Unsere Mieter sollen seit dem 1. August ihren Stromverbrauch bezahlen. Stattdessen zahlen wir, wenn auch nur den Mindestabschlag, den wir zuvor wegen Leerstand hatten.“
Mit rückwirkenden Zahlungen überfordert
Wenn irgendwann mal die Ummeldung erfolge, so Fischer, sei schon jetzt absehbar, „dass unsere Mieter mit einer rückwirkenden Zahlung für mehrere Monate finanziell überfordert sein werden“.
Neuer Strom-Tarif der Stadtwerke Duisburg- Wechsel sinnvoll?Zuletzt habe sie darüber hinaus von den Stadtwerken für die eigene Wohnung und die besagte vermietete Wohnung Schreiben zur Erhöhung der Alttarife bekommen. „Gleichzeitig gibt es ja ein Angebot mit einer Preisgarantie bis Ende 2024“, sagt Fischer. „Dieses muss man aber explizit bis Ende Oktober buchen, und zwar über eine Registrierung mit einem Konto bei SWDU.“
Registrierungsversuche gescheitert
Auch diese Registrierungsversuche seien gescheitert. Fischer erzählt, dass sie auf der entsprechenden Seite unter anderem Zählernummer und Vertragskontonummer sowie die Postleitzahl angegeben habe. Daraufhin bekomme sie allerdings immer wieder eine Fehlermeldung. Die Angaben sollen angeblich falsch sein.
Auf Nachfrage der Redaktion teilt Stadtwerke-Sprecherin Kathrin Naß mit, dass bis auf „eine planmäßige Abschaltung der Systeme“ zum Monatswechsel, um gesetzliche Anpassungen umzusetzen, ansonsten „weiterhin keine systematischen Probleme“ mit dem Online-Portal bekannt seien. Naß nennt ein Beispiel: So hätten sich am Donnerstag, 13. Oktober, knapp 204 Kundinnen und Kunden erfolgreich neu registrieren können. „Über 25 Prozent aller Kunden haben sich bereits aktiv erfolgreich auf mein.swdu.de registriert“, so die Sprecherin.
Wie lassen sich dann aber die Probleme in Fällen wie von Elke Fischer erklären? „Es kommt zu einer Sperrung der Registrierungsmöglichkeiten, wenn zu viele Falschangaben seitens der Kunden getätigt werden“, sagt Naß. „Dies tritt zum Beispiel ein, wenn die in unseren Systemen hinterlegte Zählernummer nicht mit der erfassten Nummer übereinstimmt. Wenn der Kunde zum Beispiel die Zählernummer der letzten Rechnung genommen hat und es zwischenzeitlich einen Zählerwechsel gab, akzeptiert das System die eingegebene alte Zählernummer nicht.“
Stadtwerke: Vereinfachte Log-in-Lösung über QR-Code in Arbeit
Die Stadtwerke arbeiten aber nach eigenen Angaben derzeit an einer vereinfachten Log-in-Lösung über einen QR-Code.
Welche Lösungen können die Stadtwerke darüber hinaus anbieten, wenn Kunden beziehungsweise Mieter, wie in dem von Elke Fischer geschilderten Fall zu erwarten, mit rückwirkenden Zahlungsaufforderungen überfordert sein werden? „Bei einer rückwirkenden Anmeldung werden normalerweise nicht auf einmal die fehlenden Abschläge nachgefordert“, erklärt Naß. „Es erfolgt eine Verteilung auf die noch bis zur Jahresrechnung zu zahlenden Abschläge.“
Im Bedarfsfall eine Ratenzahlung
Zu hohe Abschläge können demnach über das Kundenservice gesenkt werden. „Bei einer Nachzahlung mit der Jahresrechnung vereinbaren wir im Bedarfsfall eine Ratenzahlung“, so die Stadtwerke-Sprecherin. „Um allerdings rückwirkende Zahlungsaufforderungen zu vermeiden, sollte sich jeder Kunde beziehungsweise Mieter vor dem Einzug beim Energieversorger anmelden.“
Spätestens bei Bezug von Strom beziehungsweise Gas sei der Nutzer gemäß der jeweiligen Grundversorgungsverordnung verpflichtet, die Entnahme dem Grundversorger mitzuteilen. Naß: „Dazu ist eine Anmeldung über unsere Webseite auch ohne Registrierung, eine E-Mail oder die telefonische Kontaktaufnahme möglich.“
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