Duisburg. Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben, sagt der DGB in Duisburg.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf hat der Deutsche Gewerkschaftsbund in Duisburg hingewiesen.

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„Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte genutzt werden“, so die DGB-Vorsitzende Angelika Wagner. „Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen.“

DGB in Duisburg: Rettungsanker bei Heizkosten-Nachforderungen

Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, werde der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liege das Einkommen unter dem Anspruch, werde die Lücke als Hartz IV ausgezahlt.

Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – gegebenenfalls über das vorhandene Einkommen.

Es geht oft um mehrere Hundert Euro

Ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen laut DGB bei der Grundsicherung monatlich 1790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1790 auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat bestehe ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.

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Bedingung für eine Erstattung ist nach Angaben des DGB, dass spätestens in dem Monat, in dem die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. „Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung geht es vielfach um mehrere Hundert Euro“, erläutert Wagner weiter. „Das Geld ist gerade jetzt, wo insbesondere Geringverdienende unter den hohen Preisen leiden, eine spürbare Hilfe, die genutzt werden sollte.“

Dass dafür einige Antragsformulare ausgefüllt und Einkommensnachweise vorgelegt werden müssten, sei zwar aufwendig, aber das Geld wert.