Duisburg. In Duisburg darf nur an bestimmten Orten gegrillt werden. Wo diese Grillplätze sind – und mit welchen Strafen Wildgriller rechnen müssen.
Der Sommer naht spürbar und mit ihm die Lust auf Fleisch und Gemüse frisch vom Grill. Doch nicht jeder Duisburger kann auf dem Balkon oder im eigenen Garten grillen – ein Glück, dass es in der ganzen Stadt ausgewiesene Grillflächen gibt. Doch auch dort gelten natürlich Regeln, und wer sich an diese nicht hält, muss möglicherweise mit äußerst hohen Geldstrafen rechnen.
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Prinzipiell, das erklärt die Stadt Duisburg auf Anfrage, „ist das Grillen in Anlagen und auf Verkehrsflächen nur innerhalb ausgewiesener Grillflächen erlaubt“. So sieht es die Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt vor. Sich einfach ins Grüne zu setzen und anzugrillen, geht also nicht.
Drei Grillplätze zum Mieten in Duisburg
Doch wo ist das Grillen denn nun erlaubt? Das Angebot in Duisburg unterteilt sich in Grillplätze zum Anmieten und in kostenlose Grillflächen. Die Mietplätze werden von der Firma Forsttech betrieben und liegen beide im Duisburger Süden. Auch im Landschaftspark Nord gibt es einen Grillplatz, der ist allerdings kein städtischer Platz.
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Der Grillplatz an der Sechs-Seen-Platte am Wolfsee liegt mitten im Wald, genau wie der Grillplatz am Worringer Reitweg. Letzterer befindet sich auf einer Lichtung an der Grenze zum Mülheimer Stadtwald. Mehr Informationen gibt es per E-Mail an michaelschepers@forsttech.de oder telefonisch unter 02065 529173.
Kostenlose Grillplätze in Duisburg
Öffentliche Grillflächen ohne Anmietung gibt es in ganz Duisburg. Am Toeppersee, an der Sechs-Seen-Platte, am Uettelsheimer See, am Lohheidesee und im Erholungspark Biegerhof darf an bestimmten Orten ohne Anmeldung gegrillt werden. Wo genau das der Fall ist, erklärt die Stadt im Internet.
Zusätzlich zu den auf der städtischen Webseite aufgeführten Flächen hat das Umweltamt im Stadtpark Meiderich, im Grüngürtel Bruckhausen und im Schwelgernpark Grillplätze eingerichtet. Dass bis zum Hochsommer noch weitere Plätze dazukommen, ist gut möglich. Denn „weitere städtische Grillflächen werden durch die Stadt Duisburg derzeit geprüft“, erklärt Sprecher Maximilian Böttner.
Absolutes Grillverbot: Ab wann es gilt
Wieso das Grillen nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt ist, erläutert Böttner ebenfalls: „Diese Regelung dient dem Schutz anderer Erholungssuchender vor Qualm- und Geruchsbeeinträchtigungen.“ Außerdem sollen demnach auch Beschädigungen und Verschmutzungen öffentlicher Grünflächen verhindert werden.
Dass nur auf ausgewiesenen Flächen gegrillt werden darf, dient auch dem Brandschutz. Deswegen gilt auch ein absolutes Grillverbot, sogar auf ausgewiesenen Grillflächen, wenn der Grasland-Feuerindex die Stufen vier oder fünf erreicht. Das passiert meistens im Hochsommer, wenn es lange nicht geregnet hat und das Unterholz deshalb sehr trocken ist.
Diese Strafen drohen Wildgrillern
Wer trotz hohem Grasland-Feuerindex oder auf nicht ausgewiesenen Flächen grillt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das verbotene Grillen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld von 50 Euro bestraft werden. Wenn sich das Ordnungsamt, das bei jedem Grillverstoß eine Einzelfallentscheidung trifft, aber dazu entscheidet, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, kann es richtig teuer werden. Je nach Schwere des Verstoßes können dann bis zu 1000 Euro fällig werden.
>> GRILLEN VOR DEM HAUS IST NICHT ERLAUBT
- Wer zum Grillen gar nicht ins Grüne möchte, sondern zum Beispiel mit Nachbarn und Freunden vor der Haustür brutzeln will, schaut in Duisburg in die Röhre.
- „Das Grillen auf Gehwegen und auf Straßen ist nicht zulässig“, erklärt Stadtsprecher Maximilian Böttner auf Anfrage.