Bottrop-Kirchhellen. Drei Gewerbebetriebe wollen sich an der Droßlingstraße Produktionshallen und Büros bauen. Nicht ohne einen Bebauungsplan, sagt dazu die SPD .

Auf fünf Gewerbegrundstücken an der Droßlingstraße in Grafenwald will ein Architekt Gewerbe und Gastronomie ansiedeln. Drei Gewerbebetriebe haben nach Angaben der Verwaltung bereits Bauvoranfragen gestellt. Im Planungsausschuss am 20. Februar wird die Frage diskutiert werden: Brauchen wir für diese Ansiedlung einen Bebauungsplan? Diese Debatte wird auf zwei Ebenen geführt werden.

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bottrop verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren WhatsApp-Kanal

Die Pläne für die Gewerbeflächen zwischen Pumpwerk Geitlingsweg und Bottroper Straße haben sich die Bezirksvertreter hinter verschlossenen Türen schon einmal angeschaut. Jetzt legt das Planungsamt sie dem Ausschuss in öffentlicher Sitzung vor. Ein Heizungs- und Sanitärbetrieb, ein Garten- und Landschaftsbauer, ein Zaunbaubetrieb und ein Sicherheitsunternehmen könnten sich dort ansiedeln.

Für das fünfte Grundstück „bestehen erste Überlegungen, alternativ zu einem klassischen Gewerbebetrieb eine kleinere Bäckerei und/oder einen oder zwei Imbissbetriebe anzusiedeln“, berichten die Stadtplaner. Die Bürogebäude sollen jeweils an der Droßlingstraße gebaut werden, dahinter die Produktionshallen. Auf die Dächer sollen Grün und/oder Fotovoltaik.

Bottrops Planungsamt: „Entwässerung wirtschaftlich nicht darstellbar“

Voraussetzung für alle Planungen dort: Das Problem der Entwässerung muss gelöst werden. Schräg gegenüber auf der anderen Seite der Bottroper Straße haben die Politik und Verwaltung Ende 2017 Pläne für ein Wohngebiet zwischen Vossundern und Friedenstraße gekippt, weil die Entwässerung viel zu teuer geworden wäre.

Zum gleichen Urteil sind die Stadtplaner übrigens auch für die jetzt diskutierten Flächen gekommen. 1995 hat die Politik Pläne für ein „Gewerbegebiet Geitlingsweg“ auf den Weg gebracht. Ein Bebauungsplan ist daraus nie entstanden, „weil eine Entwässerung der Flächen insbesondere beiderseits des Geitlingswegs technisch sehr aufwändig und damit wirtschaftlich nicht darstellbar wäre“, befanden die Planer.

„Sinnvolle Ergänzung“ der Bebauung an der Droßlingstraße

Wenn Architekt und Bauherren für die Entwässerung eine Lösung finden: Dürften sie dann bauen? Im Prinzip ja, sagt die Verwaltung, weil ihre Planungen gut in die Landschaft dort passen. Schon jetzt sei die Droßlingstraße ein Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe: „Damit fügen sich die Betriebe in die Umgebungsbebauung ein und ergänzen die Bebauung an der Droßlingstraße sinnvoll.“

Moment mal, sagt dazu die Bottroper SPD-Fraktion. Wir brauchen sehr wohl einen Bebauungsplan. Und in dem muss ausdrücklich stehen: Hier dürfen sich nur Handwerksbetriebe ansiedeln. „Wohnungsbebauung, Gastronomie, Einzelhandel und Vergnügungsstätten sollten generell ausgeschlossen werden“, fordert die SPD-Fraktion.

Wir brauchen in Grafenwald dringend Flächen für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben.
Oliver Altenhoff, SPD-Sprecher im Planungsausschuss

„Wir brauchen in Grafenwald dringend Flächen für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben“, sagt der Kirchhellener Ratsherr Oliver Altenhoff, Sprecher der SPD im Ausschuss. „Und jetzt soll von fünf neuen Gewerbeflächen eine nicht für einen Handwerksbetrieb reserviert werden, sondern für einen Backshop und Imbissbetriebe. Die sind in der Ortsmitte von Grafenwald deutlich besser aufgehoben. Sonst entsteht schon wieder so ein Mischgebiet, wie wir es eigentlich nicht wollen.“

Aber was das Planungsamt wiederum nicht will, ist noch ein Bebauungsplanverfahren. Im Ausschuss macht das Amt diese Rechnung auf: „In den vergangenen zehn Jahren wurden rund 40 Verfahren neu eingeleitet. Im gleichen Zeitraum konnten aber nur etwa 20 abgeschlossen werden. Im Schnitt wurden also für jedes abgeschlossene Verfahren zwei neue eingeleitet.“

Das sei schon lange nicht mehr zu schaffen. Deshalb habe das Planungsamt Prioritäten gesetzt. Und das möge die Politik jetzt bitteschön auch tun. „So kann es sinnvoll sein, Anträge zur Einleitung von Bebauungsplanverfahren abzulehnen, wenn eine zeitnahe Bearbeitung nicht sichergestellt werden kann und die Planungen von eher untergeordneter Bedeutung sind.“ Schöne Grüße nach Grafenwald.