Bottrop. Skandal-Apotheker Stadtmann sitzt seit Ende 2016 im Gefängnis. Über seinen Antrag auf Haftentlassung ist immer noch nicht entschieden worden.

Peter Stadtmann hat so ziemlich jedes Rechtsmittel genutzt, das in Deutschland möglich ist. Er ging gegen den Entzug seiner Approbation und sein Berufsverbot vor ebenso wie gegen seine Verurteilung wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Damit zog er sogar bis vor das Verfassungsgericht – erfolglos. Aktuell läuft aber immer noch die Prüfung seines Antrags auf vorzeitige Haftentlassung.

Im Sommer 2018 war der ehemalige Apotheker, der in mindestens 14.500 Fällen Krebsmedikamente gepanscht haben soll, vor dem Essener Landgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Weil er bereits seit Ende 2016 in Untersuchungshaft war, sitzt er bereits sieben Jahre im Gefängnis. Ab der Hälfte seiner abgesessenen Zeit konnte er Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen – und hat dies im Sommer auch getan.

Peter Stadtmann stellt Antrag auf Haftentlassung: Noch keine Entscheidung

Eine Entscheidung darüber ist aber immer noch nicht gefällt worden, wie Dr. Leif Seeger, Sprecher der Essener Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt: „Das Vollstreckungsheft liegt weiterhin der Strafvollstreckungskammer vor.“

Die Wahrscheinlichkeit, dass man den Bottroper schon jetzt entlässt, ist eher gering. Eine so frühe Entlassung unterliegt strengen Kriterien. Deutlich wahrscheinlicher ist, dass Peter Stadtmann nach zwei Dritteln seiner Gefängniszeit freigelassen wird – also in einem Jahr. Dann würde eine vorzeitige Entlassung von Amtswegen ohnehin geprüft.

Bottroper Skandal-Apotheker könnte Rechtsmittel gegen Entscheidung einlegen

Dabei berücksichtigt das Gericht laut Paragraf 57 des Strafgesetzbuches folgende Aspekte wie „die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind“.

Sollte Peter Stadtmanns Antrag jetzt abgelehnt werden, könnte er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Auch die Staatsanwaltschaft könnte eine sofortige Beschwerde gegen eine Bewilligung des Antrags einreichen, wie ihr stellvertretender Sprecher Florian Pawig im September erklärte. In jedem Fall habe Peter Stadtmann bei Ablehnung seines Antrags unbegrenzt die Möglichkeit, einen weiteren zu stellen.

Stadtmanns Anwalt gibt zu dem Verfahren keine Auskünfte.