Bottrop. Alle Immobilien des Bottroper Skandal-Apothekers Peter Stadtmann sind verkauft. Sie haben Millionensummen eingebracht. Das sind die Preise.
Nach der Verurteilung des Bottroper Ex-Apothekers Peter Stadtmann wegen Millionenbetruges mit gestreckten Krebsmedikamenten zu zwölf Jahren Haft hat die Staatsanwaltschaft Essen ein Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eingeleitet. Insbesondere die „MediCity“-Häuser in der Hochstraße und die Stadtmann-Villa am Hagelkreuz sollten möglichst viel Geld einbringen für die Entschädigung der Opfer und die Forderungen der betrogenen Krankenkassen. Inzwischen sind alle Immobilien verkauft, bestätigt Thomas Feldmann, Sprecher des Insolvenzverwalters Dirk Andres. Zeit für eine Zwischenbilanz.
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Schlagzeilen gemacht hat der Verkauf der Villa Am Hagelkreuz in Overhagen (der mit der Rutsche aus dem ersten Stock in den Pool). Elf Millionen Euro habe die Luxusvilla mit 710 Quadratmetern Wohnfläche auf einem 15.000 Quadratmeter großen Grundstück gekostet, warben die Makler von „Starkpartner Consulting“ im Frühjahr 2022, als sie die Immobilie für 5,7 Millionen Euro zum Verkauf stellten.
Im August 2022 bestätigte Thomas Feldmann, Sprecher des Insolvenzverwalters Dirk Andres, den Verkauf der Feldhausener Villa. Den Kaufpreis nannte er nicht. Nach neusten WAZ-Informationen betrug er 6,7 Millionen Euro, also immerhin eine Million über dem ersten Angebot.
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Auf Anfrage bestätigt Feldmann auch zwei weitere Immobilienverkäufe, die bisher nicht bekannt waren: „Der Schuldner war Eigentümer eines Hauses in Bottrop, eines Hauses in Gelsenkirchen sowie einer Tankstelle in Oberhausen. Alle Objekte wurden bereits verkauft. Aufgrund vereinbarter Vertraulichkeit können wir darüber hinaus keine weiteren Angaben machen.“ Die Tankstelle liegt an der Bottroper Straße in Oberhausen-Osterfeld in der Nähe des Revierparks Vonderort und ist nach WAZ-Informationen für 235.000 Euro verkauft worden. Der Kaufpreis des Wohn- und Geschäftshauses in Gelsenkirchen ist bisher nicht öffentlich genannt worden.
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Immobilien an der Bottroper Hochstraße bringen 12,5 Millionen Euro
Den dicksten Batzen aus Stadtmanns Immobilienbesitz machen natürlich die Immobilien an der Hochstraße aus, die er unter dem Titel „MediCity“ vermarktete. Auch diese Häuser sind verkauft mit notariellem Kaufvertrag vom 27. Dezember 2022, dem die Gläubigerversammlung inzwischen zugestimmt hat. 12,5 Millionen Euro haben die Häuser gebracht, so steht es in den Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichtes Essen.
Der Kaufpreis wird aber nicht in voller Höhe den Gläubigern zugute kommen, hatte Feldmann schon im April 2022 angekündigt: „Der zu erwartende Erlös aus der Immobilienverwertung kommt nicht uneingeschränkt den übrigen Gläubigern zugute, da der Insolvenzverwalter die Rechte der Banken berücksichtigen muss.“ Heißt im Klartext: Stadtmann hat den Kauf der Immobilien mit Krediten finanziert, und die Banken haben diese Kredite durch Grundbucheinträge gesichert. Und im Grundbuch eingetragene Forderungen haben Vorrang etwa vor den Forderungen der Stadtmann-Gläubiger.
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Wie viel Vermögen haben die Insolvenzverwalter insgesamt gesichert? Bis zu seinem Tod im Juni 2021 hatte der erste Insolvenzverwalter Klaus Siemon rund 6,55 Millionen Euro zusammengetragen. Vor allem durch den Verkauf der Stadtmann-Villa hat sein Nachfolger Dirk Andres die Insolvenzmasse fast verdoppelt. Abzüglich seiner Aufwendungen lag sie in einer vorläufigen Bilanz bei 12,38 Millionen. Sie entstand allerdings, noch ehe der Verkauf der Innenstadt-Häuser rechtswirksam wurde. Diese Summe abzüglich der grundbuchgesicherten Bank-Titel kommt also noch obendrauf.
Den Erlösen aus den Immobilienverkäufen stehen hohe Forderungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren gegenüber, die sich inzwischen auf 120 Millionen Euro summieren. Einen großen Teil davon machen rund 40 Krankenkassen geltend, die sich durch die Abrechnungen des Apothekers betrogen sehen.
Die Kassen haben aber im Moment dasselbe Problem wie die Opfer des Apothekerskandals, die Schmerzensgeld vom Insolvenzverwalter einzuklagen versuchen: Sie müssen beweisen, dass sie (oder im Fall der Opfer die verstorbenen Angehörigen) geschädigt worden sind. Erst dann können sie ihre Forderung „zur Tabelle anmelden“, wie es im Juristendeutsch heißt. In dieser Tabelle werden die anerkannten Forderungen dem vorhandenen Vermögen gegenübergestellt. Daraus wird die Quote erstellt: der Prozentsatz der Forderungen, die aus dem Vermögen bezahlbar sind.
Dieser Text ist erstmals im Oktober 2023 erschienen.