Bottrop. Der wegen Millionenbetrugs zu zwölf Jahren Haft verurteilte Apotheker Peter S. darf diesen Beruf nie mehr ausüben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach dem Bottroper Apothekerskandal um den Millionenbetrug mit gestreckten Krebsmedikamenten darf sich der zu zwölf Jahren Haft verurteilte Peter S. nicht mehr Apotheker nennen und diesen Beruf auch nicht mehr ausüben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im August seinen Antrag auf Rückgabe seiner Approbation abgelehnt. „Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde nicht gestellt“, sagt Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht.

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Mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte sich Peter S. dagegen zu wehren versucht, dass ihm die Bezirksregierung Münster nach seiner Verurteilung erst vorläufig und dann endgültig die Approbation als Apotheker entzogen hatte. Zwar hatte auch das Landgericht zusätzlich zu den zwölf Jahren Haft ein lebenslanger Berufsverbot erteilt. Das hätte aber theoretisch zur Bewährung aufgehoben werden können. Jetzt bleibt es beim Entzug seiner Zulassung und der Begründung des Vorsitzenden Richters: „Er ist unwürdig zur Ausübung dieses verantwortlichen Berufs.“

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